Abgeschickt von Eric am 31 Oktober, 2008 um 16:47:41:
Antwort auf: Re: Fortbildungskosten (Rückzahlungsvereinbarung erst nachträglich getroffen - unwirksam?) von Mag. am 13 Oktober, 2008 um 20:00:14:
Einen "Druck", bzw. eine Nötigung zur Unterschrift werden Sie ohne Zeugen wohl kaum beweisen können. Was sollte das auch bringen ? Sie provozieren damit vielleicht Ihre Kündigung.
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Sie haben leider keine Ahnung vom Sachverhalt - falls Interesse besteht, lesen Sie nochmals die Ausgangsfrage. Eine Kündigung wäre schön gewesen, somit hätte ich auch noch einen Abfindungsanspruch. In meinem Fall habe ich jedoch selbst gekündigt.
Es geht darum, dass eine Rückzahlungsvereinbarung NACHTRÄGLICH vereinbart und dem Inhalte nach überraschend gefordert wurde - nach Studienbeginn, obschon kein schriftlicher Fördervertrag geschlossen wurde, sondern die Förderung durch den AG nur mündlich zugesagt wurde.
Die Vereinbarung ist aus meiner Sicht unwirksam, da ich den Inhalt VOR Studienbeginn nicht kannte und somit keine freie Entscheidung möglich war.