Re: Vermögen bei ALG2


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von Olli am 28 November, 2008 um 11:37:29:

Antwort auf: Vermögen bei ALG2 von lina am 28 November, 2008 um 07:38:39:

Wenn Dein Vater es bisher unter dem Kopfkissen hatte, sind dafür keine Zinsen angefallen, die dem Finanazamt verschwiegen wurden. Du kannst es also Deiner Mutter aushändigen und die kann es sogar wieder anlegen, ohne mit dem Finanzamt Probleme zu bekommen, wenn sie die Zinsen dann versteuert, was 2009 ohnehin automatisch geschieht und durch die Bank abgeführt wird.
(Oder wieder unters Kopfkissen legen)

Du könntest mit H4 in Schwierigkeiten kommen, weil Du nachweisen musst, das es nicht Dein Geld war, was Du auf Deinen Namen angelegt hast. Vielleicht hilft die Quittung des verstorbenen Vaters als Beleg.
Die Zinsen sind auf jeden Fall als Einkommen anzugeben.
Es kann noch der Verdacht der Geldwäsche aufkommen, weil Du unterschrieben hast, dass das angelegte Geld Deins ist und damit auf Deinen Namen angelegt wird. In einem solchen Fall, familiärer Notfall durch bevorstehende Operation, dürfte das aber nicht zu einem Problem führen.
Wenn alles so ist, wie von Dir beschrieben, sollte das plausibel und beweisbar sein.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]