Abgeschickt von Lothar233 am 25 Dezember, 2011 um 13:13:20
Ich möchte meinem Mieter kündigen, der mit mir im selben 2-Familien-Haus wohnt. Ohne Angabe eines berechtigten Interesses verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate nach § 573a.
Ich möchte aber gerne über die Wohnung schon nach 3 Monaten Kündigungsfrist verfügen. Gilt die folgende Tatsache als Grund für eine nur 3-monatige Kündigungsfrist (Der Mietvertrag besteht erst seit knapp 2 Jahren).
Die Wohnung soll an meine Schwägerin vermietet werden, die bisher noch in einer Eigentumswohnung wohnt. Sie leidet aber seit einiger Zeit an fortschreitender Demenz. Sie vergisst regelmäßig die Medikamenteneinnahme (Diabetes, Bluthochdruck) und gefährdet somit ihre Gesundheit. Bei uns im Haus könnte sich meine Frau um ihre Schwester kümmern.
Nebenbei bemerkt: Ich bin für meine Schwägerin der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer, der auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.