Re: Mietrecht: Berechtigtes Interesse bei Kündigung durch den Vermieter


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Abgeschickt von Mag. am 27 Dezember, 2011 um 14:10:44:

Antwort auf: Mietrecht: Berechtigtes Interesse bei Kündigung durch den Vermieter von Lothar233 am 25 Dezember, 2011 um 13:13:20:

Die Sache ist kritisch. Nach der Rspr. zu § 573 BGB müssen familiäre Bindungen bestehen, daher
grundsätzlich nicht ein Schwager (Schwägerin)
(Fundstelle Palandt, Komm. BGB), bzw. nur ausnahmsweise (Fundstelle dito). Jedenfalls aus
der Betrachtung Ihres Verhältnisses, wenn Sie
alleiniger Eigentümer sind. Ist Ihre Frau (Mit-)
Eigentümerin, wäre das ein Geschwister, damit
wäre die schnelle Kündigung abgedeckt. Um auf der
sicheren Seite zu sein, kommen Sie an einer professionellen Beratung wohl nicht vorbei.



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