Verkehrsrecht - Trunkenheitsfahrt


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Abgeschickt von Alexander Leh am 22 Maerz, 2012 um 14:16:15

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Mir ist am 12.03.12 der Führerschein wegen Trunkenheitsfart entzogen worden.
Ich hatte einen Blutalkohol von 1,08 Promille.
Ich kam von der Nachtschicht, war 24h wach und hatte Ausfallerscheinungen, die aber nicht nur vom Alkohol kamen, sonder auch durch Müdigkeit. Nun habe ich mit der Staatsanwaltschaft gesprochen und die sagt das ich den Führerschein für min. 8 Monate verlieren werde.
Ich bin Ersttäter und habe mir seit 20 Jahren nichts zu schulden kommen lassen, ausser mal zu schnell fahren.
Nun meine Frage, kann man diese Strafe verkürzen, ich bin wegen der Arbeit auf den Führerschein angewiesen und hätte arge Probleme auf die Arbeit zu kommen.
Würde es sich Lohnen einen Rechtsanwalt für den Fall zu nehmen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MfG

A.Leh



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