Abgeschickt von Mag. am 23 Maerz, 2012 um 11:40:10:
Antwort auf: Verkehrsrecht - Trunkenheitsfahrt von Alexander Leh am 22 Maerz, 2012 um 14:16:15:
Nach Bußgeldkatalog (siehe dort) Entzug der Fahrerlaubnis OHNE Ausfallerscheinungen für 6 Monate bis 5 Jahre erst ab 1,1 Promille. Da Sie
bei einem geringeren Wert Ausfallerscheinungen
zeigten, ist es an Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt, irgendwie glaubhaft zu machen, dass diese Ausfallerscheinungen NICHT vom Alkohol stammen, sondern von XYZ, dann droht nur 1 Monat Fahrverbot.