Erbrechtsstreit bei "Wie würden Sie entscheiden?"


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Abgeschickt von Harald am 01 Dezember, 2008 um 22:20:15:

Hallo,

vor rd. fünfundzwanzig Jahren gab es mal in der ZDF-Reihe "Wie würden Sie entscheiden?" einen Fall, wo ein reicher Mann seiner Schwester testamentarisch alles vermachte, mit dem ausdrücklichen Vermerk "Verwandte erben nichts!".

Die Verwandten zogen daraufhin vor Gericht und machten geltend, die Schwester sei ja auch eine Verwandte. Das Gericht entschied daraufhin, dass der Staat alles erbte, weil ja Verwandte ausdrücklich ausgeschlossen waren. Dieser Fall wurde (wie alle anderen) als authentisch dargestellt. Der Urteilsspruch wurde von echten Richtern nachgestellt.

Es hat sich nun bei mir auf privater Ebene ein Streit ergeben, weil ich der Ansicht bin, dass dieser Fall unmöglich so stattgefunden haben kann. Meinen dbzgl. Unglauben begründe ich wie folgt:

1) Das Testament in seinem Sinngehalt war unmissverständlich. Landläufig werden Angehörige des engsten Familienkreises (Eltern und Geschwister) nun mal nicht als Verwandte bezeichnet, was sie natürlich im juristischen Verständnis sehr wohl sind.

2) Seitens der weitläufigeren Verwandtschaft fehlte die Klageberechtigung. Die Schwester hätte als nächste lebende Verwandte sowieso alles geerbt. Da die Verwandtschaft sich keinerlei Chancen auf das Erbe ausrechnen konnte, hätte sie damit in unzulässiger Schädigungsabsicht gehandelt.

3) Bei in sich widersprüchlichen Testamenten tritt selbstverständlich die gesetzliche Erbfolge ein. Also hätte - wie oben vermerkt - auch dann die Schwester erben müssen.

4) Das Gericht hätte mit seinem Beschluss zwei verschiedene Fragestellungen miteinander verquickt, die in verschiedene Zuständigkeiten gehören. Der Streit zwischen den Hinterbliebenen ist eine völlig andere Sache als die notarielle Interpretation und Bewertung eines Testaments.

Eine Rolle hätte der scheinbare Widerspruch in dem Testament m.E. höchstens dann spielen können, wenn die Schwester bereits vor dem Tod des Erblassers ohne eigene gesetzliche Erben verstorben wäre. In diesem Fall hätte u.U. der nächste Verwandte in der gesetzlichen Erbfolge gelten machen können, dass die Schwester ja auch nur eine Verwandte war und trotzdem erben sollte und dass der Erblasser unter diesen von ihm nicht vorhergesehen Umständen sein Testament vielleicht anders verfasst hätte.

Was meinen Sie dazu?

mit freundlichen Grüßen

Harald



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