Re: Rechtliche sache bei Schlägerei


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Abgeschickt von Jochen am 01 Dezember, 2008 um 23:43:31

Antwort auf: Rechtliche sache bei Schlägerei von miraa am 30 November, 2008 um 18:32:01:

Anzeige gegen Unbekannt kann immer erstattet werden. Wenn die Täter verschwunden sind und es keine Zeugen gibt, wird das Verfahren eingestellt.



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