Abgeschickt von Linda am 02 November, 2008 um 15:34:42:
Meine Schwester hatte vor Jahren, weil sie krank war,ihr Gespartes auf das Konto ihres Lebensgefährten übertragen, damit er das Geld verwalten sollte. Die Bank machte sie nicht auf die Probleme mit den Erben des Lebensgefährten aufmerksam, wenn dieser plötzlich sterben würde. Es wurde nur eine "Vollmacht über den Tod hinaus" eingetragen. Jetzt ist der Lebensgefährte gestorben und die Vollmacht von den Erben widerrufen worden und meine Schwester kommt nicht an ihr Geld. Haftet die Bank wegen Fehlberatung . Danke für eure Antworten.