Polizei - Zutrittsrecht in Privatwohnhäuser


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Abgeschickt von Dobby am 26 Dezember, 2008 um 12:35:22:

Sachverhalt:

Wir habe eine Wohnung vermietet in einem unserer Häuser. Die Haustüre ist immer fest verschlossen, so dass jeder klingeln muss der das Haus betreten will. Im Haus selber führen einzelne Wohnungstüren zu den vermieteten Flächen. Der Mieter soll seinen Führerschein abgeben, so dass die Polizei verbei kommt und die Herausgabe fordern möchte. Da der Mieter nicht da ist, klingeln sie in den anderen WOhneinheiten und verlangenzutritt zu Haus um an der Wohnungstür nochmal zu versuchen den Mieter zu erwischen.

Frage: Hat die Polizei das Recht das Haus zu betreten, wenn ich die Tür öffne und die eigendlich gesuchte Person nicht da ist?





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