Abgeschickt von Hellwig am 04 Januar, 2009 um 21:06:43
Sachverhalt: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag,der am 31.1.09 endet.Ich habe noch 2 Tage alten und 2 Tage neuen Urlaub und habe beantragt diesen in der letzten Januar Woche nehmen zu wollen.Für mich ist keine Neueinstellung geplant, die vorhandene Arbeit wird im Betrieb verteilt. Der Vertrag war auf 1 Jahr befristet,das zeitliche Ende war also hinreichend bekannt. Meine Frage: Darf mir der Urlaub verwährt werden und wenn ja aus welchen Gründen? Dringende betriebliche Gründe müssen meiner Meinung nach genau benannt werden.
Danke B. Hellwig