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Freier müssen bald mit Haftstrafe rechnen! Bayern erarbeitet ein Bundesgesetz, das unter Umständen Haftstrafen für Freier von Zwangsprostituierten vorsieht. Nach dem Gesetz sollen diejenigen Freier bestraft werden, die wissen oder wissen mussten, dass die Prostituierte gegen ihren Willen arbeitet. Der Gesetzentwurf soll im Sommer 2004 in den Bundesrat eingebracht werden. Als Sanktion sind Geldbußen und Haftstrafen bis zu 3 Jahren vorgesehen. Dem Gesetz soll eine erhebliche Abschreckungswirkung zukommen. |
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