Skip to content

Anwaltsgebühren im Bußgeldverfahren:

Allgemeine Einführung:

Verfasser: Dr. Christian Kotz


1. Allgemein:

Ein Bußgeldverfahren ist das Verfahren der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Zuständig ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde, evtl. auch die Staatsanwaltschaft oder ein Richter (vor allem im Zusammenhang mit Straftaten). Für das Bußgeldverfahren gilt grundsätzlich die Strafprozessordnung; daher gelten die für das Strafverfahren gemachten Hinweise grundsätzlich auch für das Bußgeldverfahren. Bei Bußgeldverfahren gibt es jedoch eine Besonderheit. Diese Verfahren beginnen vor der Verwaltungsbehörde. Für die Einarbeitung in ein Mandat erhält der Rechtsanwalt eine Grundgebühr. Diese Gebühr entsteht immer bei Übernahme eines bußgeldrechtlichen Mandats, gleich in welchem Stadium. Sie entsteht in jedem Rechtsfall nur einmal.

Als Verwaltungsverfahren gilt das Verfahrensstadium zwischen der Aufnahme der Ermittlungen durch eine Behörde und dem Beginn des gerichtlichen Verfahrens. Das Verwarnungs- und Zwischenverfahren gehören auch zum Verwaltungsverfahren. Das Verfahren endet mit Eingang der Akten bei Gericht.

Das gerichtliche Verfahren beginnt, mit dem Ende des Verwaltungsverfahrens, also mit Eingang der Akten bei Gericht und es endet – gebührenrechtlich – mit der möglichen Einlegung eines Rechtsmittels.

Das Rechtsbeschwerdeverfahren beginnt mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde. Mit der Rechtsbeschwerde kann das im Bußgeldverfahren ergangene Urteil angefochten werden.

 

2. Tabellarische Übersicht über die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren:

 

* Nummer 5115 VV RVG sieht eine zusätzliche Gebühr für die Fälle vor, in denen der Rechtsanwalt daran mitwirkt, dass sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die zusätzliche Gebühr entsteht immer als Mittelgebühr aus dem Gebührenrahmen der jeweiligen Verfahrensgebühr.

 

Anmerkung:

Zu den oben genannten Gebühren kommen noch:

  • Schreibauslagen in Höhe von 20 % der Gebühren, jedoch max. 20,00 €
  • Kopiekosten (bis 50 Kopien à 50 Cent, jede weitere 0,15 Cent)
  • zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %)

 

Für die Wahrnehmung von auswärtigen Terminen können zusätzlich entstehen:

  • Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG, je gefahrenen km in Höhe von 0,30 € (z. B. Fahrten zum auswärtigen Gerichtstermin)
  • Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG

o       von nicht mehr als 4 Stunden         = 20,00 €

o       von mehr als 4 bis 8 Stunden         = 35,00 €

o       von mehr als 8 Stunden                 = 60,00 €

  • zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %)

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos