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Fehlen aufgrund von eigenem Gerichtstermin Kein Grund für eine Abmahnung! Arbeitsgericht Frankfurt am Main Az.: 7 Ca 6786/00 Urteil vom 21.08.2001 Leitsatz (vom Verfasser - nicht amtlich!): Nimmt ein Arbeitnehmer einen Gerichtstermin in eigener Sache wahr (auch) ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vorgesetzten, darf ihm keine Abmahnung wegen „unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes“ erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen nicht ausdrücklich angeordnet hat. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer mit dem Hinweis an die Vorgesetzten, er wolle an jenem Vormittag an dem Verhandlungstermin teilnehmen, seiner arbeitsvertraglichen Pflicht vollständig genüge getan. Die ihm gegenüber ausgesprochene Abmahnung musste aus seiner Personalakte wieder entfernt werden.
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