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Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:


Zum 01.01.2003 wurde die „bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (kurz GSiG) eingeführt. Diese Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde mit der Rentenreform 2001 beschlossen.

Es handelt sich hierbei um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung. Anspruchsberechtigt sind ältere Menschen ab 65 Jahren sowie volljährige, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs­geminderte Menschen. Die Leistungshöhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in der Sozialhilfe. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend. Im Rahmen der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern der Leistungsberechtigten verzichtet. Dadurch soll künftig eine der Hauptursachen für "verschämte Altersarmut" beseitigt werden. Hierbei wird zu Gunsten der Betroffenen widerlegbar vermutet, dass das Jahreseinkommen der Eltern bzw. Kinder unter 100.000 Euro liegt. Ist das Einkommen höher, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Die Betroffenen werden dann auf das Sozialhilferecht verwiesen. Eine weitere Besonderheit der Grundsicherung besteht darin, dass „einmalige Ansprüche“ beim Träger der Grundsicherung nicht im Wege der Einzelabfrage, sondern im Rahmen einer monatlich ausgezahlten Pauschale in Höhe von 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes abgedeckt werden.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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