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Gutachterverfahren vor der Ärztekammer

OP-misslungen, Krankenhausaufenthalt ein Desaster, Fehl- oder Falschbehandlung durch einen Arzt/eine Ärztin?


„Sei vorsichtig bei dem Lesen von Gesundheitsbüchern: Ein Druckfehler könnte deinen Tod bedeuten“ (von Mark Twain).


Täglich werden in Deutschland Zehntausende von Patienten behandelt. Nicht jede ärztliche Behandlung verläuft fehlerfrei. Hat möglicherweise ein ärztlicher Behandlungsfehler stattgefunden, so stellt sich für den Patienten die Frage, wie er seine Ansprüche auf Schadensersatz etc. gegenüber dem behandelnden Arzt geltend machen kann.

Bei den jeweiligen Ärztekammern wurden hierfür unabhängige Gutachterkommissionen für ärztliche Haftpflichtfragen eingerichtet.

Dieser gehören ein Volljurist und mehrere Ärzte an. Der Patient kann sich nach einem vermuteten Behandlungsfehler direkt an die Gutachterkommission bei der für ihn zuständigen Ärztekammer wenden und bei dieser den Antrag stellen, dass die erfolgte ärztliche Behandlung überprüft werden soll. Die Gutachterkommission beauftragt sodann in der Regel zwei auf dem medizinischen Fachgebiet erfahrene Ärzte als Gutachter. Die Gutachter überprüfen jeweils unabhängig voneinander anhand der Behandlungsunterlagen (Röntgenbilder, Operationsberichte, Krankenakten etc.) die erfolgte ärztliche Behandlung. Anhand dieser Gutachten wird von der Gutachterkommission eine Stellungnahme hinsichtlich des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers abgegeben.

Können sich der Patient und der behandelnde Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherung trotz der erfolgten Stellungnahme nicht einigen, so hat der Patient die Möglichkeit, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Das Gutachterverfahren ist für den Patienten kostenfrei.


Nachfolgend ein Überblick über die Gutachterkommissionen:

Gutachterkommissionen im Bereich der Landesärztekammer Baden­Württemberg bei den Bezirksärztekammern

Gutachterkommission bei der

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

Jahnstraße 5 · 70597 Stuttgart

Tel. 0711 / 769 81-0

www.bezirksaerztekammer-nordwuerttemberg.de

 

Gutachterkommission bei der

Bezirksärztekammer Nordbaden

Keßlerstraße 1 · 76185 Karlsruhe

Tel. 0721 / 59 61-0

www.bezirksaerztekammer-nordbaden.de

 

Gutachterkommission bei der

Bezirksärztekammer Südbaden

Sundgauallee 27 · 79114 Freiburg

Tel. 0761 / 884- 0

www.bezirksaerztekammer-suedbaden.de

 

Gutachterkommission bei der

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Haldenhaustraße 11 · 72770 Reutlingen

Tel. 07121 / 917-0

www.bezirksaerztekammer-suedwuerttemberg.de

 

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer

Mühlbaurstraße 16 · 81677 München

Tel. 089 / 41 47-722 / -724

www.blaek.de

 

Gutachter­ und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen

Im Vogelsgesang 3 · 60488 Frankfurt

Tel. 069 / 976 72-161 / -162

www.laekh.de

 

Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Tersteegenstraße 9 · 40474 Düsseldorf

Tel. 0211 / 43 02-1214

www.aekno.de

 

Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen bei der Landesärztekammer Rheinland­Pfalz

Deutschhausplatz 3 · 55116 Mainz

Tel. 06131 / 288 22-46 / -45

www.laek-rlp.de

 

Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht

bei der Ärztekammer des Saarlandes

Faktoreistraße 4 – 66111 Saarbrücken

Tel. 0681 / 40 03-285

www.aerztekammer-saarland.de

 

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer

Schützenhöhe 16 · 01099 Dresden

Tel. 0351 / 82 67-426

www.slaek.de

 

Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen­Lippe

Gartenstraße 210 –214 · 48147 Münster

Tel. 0251 / 929 23 50

www.aekwl.de

 

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern

Hans-Böckler-Allee 3 · 30173 Hannover

Tel. 0511 / 38 02-416 / -420

www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de

in der die folgenden Ärztekammern zusammengeschlossen sind:

– Ärztekammer Berlin

– Landesärztekammer Brandenburg t Ärztekammer Bremen

– Ärztekammer Hamburg

– Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern t Ärztekammer Niedersachsen

– Ärztekammer Sachsen-Anhalt

– Ärztekammer Schleswig-Holstein

– Landesärztekammer Thüringen

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