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Telefonieren im Auto hat nicht nur Vorteile es kann auch Bußgelder nach sich ziehen. 
Im nachfolgenden erhalten Sie einen Überblick, in welchen Ländern das Telefonieren am Steuer erlaubt ist und was Zuwiderhandlungen kosten können:
(Stand Juli 1999)

 

Telefonieren

Telefonieren

Geldbuße

Land

mit Freisprecheinrichtung

ohne Freisprecheinrichtung

Ca. in DM

Dänemark

ja

nein

85

Deutschland

ja

ja (noch)

---

Frankreich

ja

nein

70

Griechenland

ja

nein

unbekannt

Italien

ja

nein

55 bis 200

Österreich

ja

nein

45

Polen

ja

nein

bis 2.300

Rumänien

ja

nein

unbekannt

Portugal

nein

nein

50

Schweiz

ja

nein

120

Slowenien

ja

nein

105

Spanien

ja

nein

bis 1.200

Slowakei

ja

nein

15

Tschechien

ja

ja (noch)

keine

Türkei

ja

nein

unbekannt

Ungarn

ja

nein

einzelfallabhänig

 


Außerdem bestehen im Rahmen der Vollkaskoversicherung erhebliche Risiken. Beruht der Unfall nachweislich auf der Benutzung des Handys, kann sich die Vollkaskoversicherung auf Leistungsfreiheit berufen und Ihr Schaden wird möglicherweise nicht ersetzt. Dies besonders dann, wenn Sie sich nach einem heruntergefallenen Handy bücken, oder beim Wählen abgelenkt sind.  Die Ablenkung durch das Gespräch selbst kann auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. 
Freisprecheinrichtungen sind hier zu empfehlen, aufgrund der Tatsache, daß gesetzliche Bestrebungen in diese Richtung erkennbar sind.

 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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