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Was ist zu tun, wenn das Handy verloren oder sogar gestohlen wurde? Wenn das Handy gestohlen oder verloren wurde, muss schnell reagiert werden. Bevor der Verlust bei der Polizei gemeldet wird, sollte unverzüglich der Netzbetreiber informiert werden. Denn die Kosten einer missbräuchlichen Nutzung gehen immer zu Lasten des angemeldeten Anschlussinhabers und zwar solange bis dieser den Anschluss sperren lässt. Die Netzbetreiber D1, D2, E-Plus und VIAG Interkom haben für derartige Notfälle eigene Rufnummern eingerichtet. Für die Sperrung des Anschlusses benötigt der Netzbetreiber folgende Informationen: 1. Rufnummer des Mobilfunkanschlusses 2. Passwort 3. Kundennummer 4. evtl. Seriennummer des Gerätes. Diese kann man entweder mit der Tastenkombination „#06#" aufrufen oder unter dem Akku am Gehäuseboden ablesen. Diese Daten sollten aus Sicherheitsgründen getrennt vom Mobiltelefon aufbewahrt werden. Bei den Anbietern D1 und D2 laufen die Verträge weiter. Die monatlichen Grundgebühren müssen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter entrichtet werden, auch wenn man über kein Handy mehr verfügt. Nach einem Urteil des AG Osnabrück (Aktenzeichen 14 C 40/97) kann ein Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wenn das Mobiltelefon ohne Verschulden des Kunden abhanden gekommen ist und der Netzbetreiber oder Service-Provider nur ein Ersatzgerät anbieten, dessen Preis weit über dem Einstandspreis liegt. Das gilt auch, wenn der Kauf des ersten Handys zur Markteinführung subventioniert worden ist. Tipp: Lassen Sie die PIN-Abfrage aktiviert. Dies ist zwar lästig, es verhindert aber den Missbrauch des Handys durch den Finder oder Dieb. Hier nun die Notfallnummern und die benötigten Daten bei den einzelnen Unternehmen:
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