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Was ist zu tun, wenn das Handy verloren oder sogar gestohlen wurde?

Wenn das Handy gestohlen oder verloren wurde, muss schnell reagiert werden. Bevor der Verlust bei der Polizei gemeldet wird, sollte unverzüglich der Netzbetreiber informiert werden. Denn die Kosten einer missbräuchlichen Nutzung gehen immer zu Lasten des angemeldeten Anschlussinhabers und zwar solange bis dieser den Anschluss sperren lässt. Die Netzbetreiber D1, D2, E-Plus und VIAG Interkom haben für derartige Notfälle eigene Rufnummern eingerichtet. Für die Sperrung des Anschlusses benötigt der Netzbetreiber folgende Informationen: 

1. Rufnummer des Mobilfunkanschlusses

2. Passwort

3. Kundennummer 

4. evtl. Seriennummer des Gerätes. Diese kann man entweder mit der Tastenkombination „#06#" aufrufen oder unter dem Akku am Gehäuseboden ablesen. 

Diese Daten sollten aus Sicherheitsgründen getrennt vom Mobiltelefon aufbewahrt werden. Bei den Anbietern D1 und D2 laufen die Verträge weiter. Die monatlichen Grundgebühren müssen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter entrichtet werden, auch wenn man über kein Handy mehr verfügt. Nach einem Urteil des AG Osnabrück (Aktenzeichen 14 C 40/97) kann ein Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wenn das Mobiltelefon ohne Verschulden des Kunden abhanden gekommen ist und der Netzbetreiber oder Service-Provider nur ein Ersatzgerät anbieten, dessen Preis weit über dem Einstandspreis liegt. Das gilt auch, wenn der Kauf des ersten Handys zur Markteinführung subventioniert worden ist.

Tipp: Lassen Sie die PIN-Abfrage aktiviert. Dies ist zwar lästig, es verhindert aber den Missbrauch des Handys durch den Finder oder Dieb.


Hier nun die Notfallnummern und die benötigten Daten bei den einzelnen Unternehmen:

Anbieter

D1

D2

E-Plus

VIAG Interkom

Telefonhotline zur Sperrung

01803/302202

 0800-172-1212 oder 0172-1212 vom Handy aus

früher 0800/1212  - 0172/1212

0177/1000

0800/5522255

Kosten der Sperrung

17,25 DM

Kostenlos

Kostenlos

25,-- DM

Kosten für Ersatzkarte

40,25 DM

34,50 DM

30,-- DM

Kostenlos

Haftungsgrenze

keine

100,-- DM

100,-- DM

100,-- DM

Neues Gerät

Einzelfallentscheidung

Nein

Nach 3 Monaten Vertragslaufzeit

Nein

Handysperrung

Nicht möglich

Ja

Ja

Nein

Benötigte Angaben

Rufnummer, Kartennummer, Kundenkennwort

Rufnummer, Kundenkennwort, Teilnehmerkennwort

Kundenpaßwort, Telefon- und Kundennummer, IMEI-Nr. des Gerätes

Kundenkennzahl

Sonstiges

Bietet keine Versicherung an

Der Kunde erhält beim Kauf eines Gerätes einen Entsperrcode mitgeliefert (Werksseitig auf 12345 eingestellt!). Den er aber ändern sollte!!!!!

Bietet keine Versicherung an

Versicherung wird angeboten


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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