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Haushaltbegleitgesetz zur Steuerreform zum 01.01.2004: Am 19.12.2003 wurde das Haushaltbegleitgesetz beschlossen, welches das Vorziehen der sog. Steuerreform von 2005 auf 2004, mit einer Entlastung der Bundesbürger in Höhe von 15 Milliarden Euro, regelt. Die Regelungen im einzelnen:
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