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Landesregierung NRW will „Hausverbot“ für prügelnde Ehemänner und Lebensgefährten Die Polizei soll gewalttätige Ehepartner und Lebensgefährten vom kommenden Jahr an aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und bis zur zivilgerichtlichen Entscheidung „Hausverbot“ erteilen können. Entsprechende Vorschläge zur Änderung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes hat die Landesregierung am 30.08.2001 gebilligt. Bisher hat die Polizei nur die Möglichkeit, einen sogenannten „Platzverweis“ auszusprechen. Auch der Bund plant ein solches Gewaltschutzgesetz - beide Gesetze sollen Anfang 2002 in Kraft treten. |
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