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Rubik: Humor

Bitte beachten Sie auch unsere Rubrik „Juristenwitze“!


Interessante und lustige Urteile etc.:


Lachen Sie it uns. Lustiges aus dem Kanzleialltag


„Geistreicher“ Humor


Die Liebe zur Gerechtigkeit und zur Freiheit
hat eine herrliche Frucht hervorgebracht.
Eine Frucht, die nicht verdirbt,
denn sie hat den Geschmack des Glücks.

(Paul Eluard)


„Einheimische im Urlaubsland“ ein Reisemangel? – AG Aschaffenburg, Az.: 13 C 3517/95:

Gar schrecklich soll es einem Urlauberpaar ergangen sein, das einem Amtsrichter in Aschaffenburg vortrug, es hätten sich Fliegen auf dem Frühstücksbuffet befunden und das Abendessen im Hotel sei „ekelerregend“ gewesen. Als der Amtsrichter darin nicht so recht einen erstattungsfähigen Reisemangel sehen wollte, legten die Eheleute noch ein Argument nach: Es hätten sich am Urlaubsort Einheimische am Strand befunden! Zudem hätten diese auch noch Lärm gemacht! Doch der Amtsrichter blieb kühl und urteilte unerschrocken: „Einheimische im jeweiligen Urlaubsland sind kein Reisemangel“.


„Wenn Sie Gesetze und Würste mögen,
dann sollten Sie niemals bei der Herstellung von beiden zuschauen.“

(Otto von Bismarck, 1815-1898, Deutscher Staatsmann.
Er war der Gründer und erste Kanzler des Deutschen Reiches.
Vormals war er Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes und Ministerpräsident von Preußen.)


Aufschrift auf einer Buttermilchverpackung:

…Die vertraglich gebundenen Milcherzeuger unterliegen einer ständigen Haltungs- und Fütterungskontrolle…….


Es gibt Leute, die selbst dann, wenn sie recht haben, ihre Sache so verzwickt und so peinlich vorbringen, als hätten sie unrecht.

(Werner Bukofzer, 1903–1985 – Schriftsteller, Schauspieler, Kaufmann, Regierungsbeamter)


„Eine zweifelhafte Behauptung muss recht häufig wiederholt werden, dann schwächt sich der Zweifel immer etwas ab und findet Leute, die selbst nicht denken, aber annehmen, mit soviel Sicherheit und Beharrlichkeit könne Unwahres nicht behauptet oder gedruckt werden.“

(Otto von Bismarck, 1815-1898, Deutscher Staatsmann.
Er war der Gründer und erste Kanzler des Deutschen Reiches.
Vormals war er Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes und Ministerpräsident von Preußen.)


Die Nachrüstung, die die Schönheitsinstitute betreiben, soll die Abschreckung verringern.

(Wolfram Weidner, geb. 1925, dt. Journalist)


Schönheit ist vergänglich, und wie mit den Jahren sie zunimmt, nimmt sie auch ab.

(Ovid, Ars amatoria II, 113)


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

(aus den Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung)


Karl der Große erließ in der Zeit seiner Herrschaft 120 Gesetze.

Ein so armseliges Ergebnis kostet eine gesetzgeberische Versammlung unserer Tage nur ein Auflachen.

(Kurt Friedberger, 1883-1970, österr. Schriftsteller und Übersetzer)


Die Pannen, die unseren Ärzten passieren, werden von keiner Heilsünderkartei, die unserer Richter von keiner Justizsünderkartei registriert.

Gerade die Berufe, denen wir das größte Vertrauen entgegenbringen sollen, entziehen sich am hartnäckigsten der öffentlichen Kontrolle.

(Sigmund Graf)


Ein englischer Richter, und kein zynischer Verfasser von Kriminalgeschichten, bemerkte in einem berühmten ungelösten Fall von Gattenmord, dass man nach einem Motiv gar nicht zu suchen brauche, die Ehe selbst sei bereits das Motiv.

(Mary Hottinger)


Um Recht zu tun, braucht´s wenig, und insofern hätte Cicero recht, wenn er binnen drei Tagen ein Rechtsgelehrter zu werden sich getraute,

aber ungestraft UNRECHT zu tun, dazu gehört ein Studium.

(Karl Julius Weber)


Die Macht kann sich leicht den Anschein des Rechts geben, da sie reich genug ist, sich genügend Advokaten zu leisten.

(George Bernanos)


You want credit, I not give …… you get mad.
I give credit, you not pay ……… I get mad.
……… better you get mad!!

Aushang im Büro von „Pacific Engineers“ in Suva/Fiji)


Die wahre Lebenskunst besteht darin,

im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen.

(Pearl S. Buck)


Strafantrag bei zu kleiner Pizza?

Ein 75-Jahre alter Pizzaliebhaber bestellte Mitte Dezember 2004 eine Pizza mit einem Durchmesser von 32 cm zum Mitnehmen.

Als er Zuhause angekommen war, nahm er Maß und mußte feststellen, dass die Pizza nur einen Durchmesser von 28 cm hatte.

Trotz dieser Tatsache aß er die Pizza auf und stellte anschließend Strafantrag gegen den Pizzabäcker wegen Betruges.

Nach seiner Berechnung hatte er 1,20 Euro zuviel gezahlt. Als Beweismittel für die zu kleine Pizza

legte er den Ermittlungsbehörden den leeren Pizzakarton vor.

Der Pizzabäcker räumte ein, dass unter Umständen aufgrund des hohen Geschäftsanfalls

versehentlich eine falsche Pizzagröße in den Pizzakarton gekommen sei.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein.

Es bleibt abzuwarten, ob der Pizzaliebhaber Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegt.


Für uneinsichtige Kläger kann es teuer werden!

Sozialgericht Frankfurt/Main – Az.: S 21 RJ 4016/99 – Beschluss vom 12.05.2004

In dem Rechtsstreit um Rentengewährung ging es um den Gesundheitszustand des 56-jährigen Klägers (Maler). Trotz 8 negativer ärztlicher Gutachten und mithin aussichtsloser Prozesslage war der Kläger nicht bereit seine Klage zurückzunehmen. Dies erzürnte die Richter sehr. Daher stellten sie ihm die Kosten für die Urteilserstellung wegen Missbrauchs der Sozialgerichtsbarkeit in Rechnung. Das Sozialgerichtsverfahren ist sonst kostenfrei. Die Richter stellten 2 ½ Arbeitsstunden á 300,00 € zzgl. der Kosten für Schreibdienst und Zustellung, mithin 1.000 €, in Rechnung.


Schlusswort über 6 Stunden half Angeklagten nicht!

Am 07.05.2004 hat das Landgericht München I einen bereits mehrfach vorbestraften 39 jährigen Kaufmann zu 7 ½ Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mehr als 6 Stunden lang versuchte er die Richter von seiner Unschuld zu überzeugen – vergebens. Die ehemaligen Geschäftspartner (Banken und Automobilhersteller) des Kaufmanns warfen diesem Betrugsdelikte mit einem Gesamtschaden von über 2.000.000 € vor. Natürlich völlig zu Unrecht, daher will der Kaufmann nun Revision gegen das Urteil einlegen.


Ein wirklich unvoreingenommenes Urteil kann man nur über Dinge abgeben, die einen nicht interessieren, und das ist zweifellos der Grund, dass unvoreingenommene Urteile wertlos sind.

(Oscar Wilde, 1854-1900, anglo-irischer Schriftsteller)

Lachen über juristischen Nonsens

Taubenhalter haftet für Beschädigung eines Flugzeugs durch eine Brieftaube!

OLG Hamm – Az.: 13 U 194/03 – Urteil vom 11.02.2004

Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):
Ein Taubenhalter muss anteilig für den Schaden aufkommen, der durch die Kollision einer seiner Brieftauben mit einem Flugzeug entstanden ist.

Sachverhalt:
Eine Cessna war beim Landeanflug auf den Flughafen Paderborn in einen Schwarm Brieftauben geflogen. Die Taube eines Brieftaubenhalters aus Thüringen geriet in den Lufteinlass einer Turbine des Flugzeuges. Der Lufteinlass wurde hierdurch zerstört. Das Ersatzteil kostete 10.500 Euro.

Entscheidungsgründe:
Das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass der Taubenhalter für den verursachten Schaden zu 50 % aufkommen muss. Das OLG stützte sich insoweit auf den Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB. Auf ein Verschulden kommt es hiernach nicht an, sondern lediglich darauf, ob sich eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Dies hat die Taube im vorliegenden Fall, da sie nach Ansicht des OLG ein Verkehrshindernis gebildet hat. Der Flugzeughalter muss jedoch 50 % seines Schadens nach § 33 Luftverkehrsgesetz selber tragen, da sich bei dem Unfall auch die Betriebsgefahr seines Flugzeugs verwirklicht hat.

Die Einwände, dass das Flugzeug weitaus größer, schwerer und schneller ist als eine Taube, wurden nicht geltend gelassen, da die geringere Geschwindigkeit und Größe der Taube nicht die von ihr ausgehende Kollisions- und Beschädigungsgefahr verringert. Aufgrund der Größe der Taube ist ein Eindringen in die lufteinziehende Turbine wahrscheinlich und es besteht die Gefahr, dass diese zerstört wird. Bei dem Vorhandensein von nur einer Turbine ist zudem ein Absturz des Flugzeugs und der Tod der Insassen möglich.


Man sagt, wir bewegten uns wenig. Und das tägliche Umgehen der Gesetze?

(Wieslaw Brudzinski, geb. 20.02.1920, poln. Satiriker und Journalist)


Einen besseren Rat weiß ich nicht zu geben als den:

Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen.

(Adolph Franz Friedrich Freiherr von Knigge, 1752-1796, Jurist und Schriftsteller)


„Bonbontreffer“ (Landgericht Trier – Az.: 1 S 18/01):

Wer bei einem Faschingsumzug von einem Festwagen mit Bonbons beworfen wird und einen schmerzhaften Treffer oder sonstige Schäden erleidet, kann keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend machen. Im vorliegenden Fall wurde der Schneidezahn des Klägers durch einen Bonbon-Treffer zerstört.


„flammbierte Wohnung“ (OLG Zweibrücken – Az.: 1 U 30/98):

Wer vor einem Karnevalsumzug noch schnell Faschingskrapfen backt, diese jedoch später vergisst und dadurch die Wohnung in Flammen setzt hat keinen Anspruch gegenüber seiner Hausrat- und Gebäudeversicherung auf Erstattung des Schadens. Denn Fett auf einem Küchenherd ist sehr gefährlich und der Versicherungsnehmer muss deshalb besondere Aufmerksamkeit walten lassen.


Das eigenmächtigte Umbenennen einer Straße ist verboten (VG Lüneburg – Az.: 5 A 52/03):

Der Beklagte kaufte von der Deutschen Bahn AG eine Anliegerstrasse, deren Namen „An der Bahn“ lautete. Dieser Name gefiel dem neuen Eigentümer jedoch nicht und er benannte die Strasse einfach in „Im Eichengrund“ um. Die Klage der übrigen Anwohner hatte Erfolg, so dass die Strasse nunmehr wieder „An der Bahn“ heißt.


Mafia-Anwalt in einer Derrick-Folge verletzt das Persönlichkeitsrecht eines italienischen Anwalts?

OLG Koblenz – Az.: 4 U 621/02

Ein italienischer Anwalt fühlte sich durch eine Derrick-Folge aus dem Jahre 1988 in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und machte Schadensersatzansprüche geltend. In der Derrick-Folge wurde ein italienischer Anwalt dargestellt, der mit der Mafia zusammenarbeitete. Dieser Anwalt trug den gleichen Nachnamen, wie der klagende Anwalt. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da keine Verwechselungsgefahr mit dem echten Anwalt besteht. Der Nachname des klagenden Anwalts ist in Italien sehr gebräuchlich und dort so verbreitet wie in Deutschland die Nachnamen Müller, Meier oder Schulze. Ferner praktiziert der italienische Anwalt erst seit 6 Jahren und kann aus diesem Grunde schon nicht der Anwalt aus der Derrick-Folge sein.


Im Altertum ging man davon aus, dass die öffentliche Wahl den Sinn habe,

durch Mehrheitsentscheidung den Geeignetsten auf eine bestimmte Stelle zu berufen;

unser heutiges Wahlrecht begnügt sich mit der Mehrheit.

(Ernst Teubner, geb. 1929, dt. Richter und Schriftsteller)


Versicherungen arbeiten nach dem Eheprinzip:

Großzügig in der Offerte; im Schadensfall möglichst kleinlich.

(Oliver Hassencamp, 1921-1988, dt. Schriftsteller)


LG Oldenburg (in NJW-RR 1990, 590):

„Hat ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Titel auf Räumung der gemeinsamen Wohnung gegen den anderen Partner erwirkt, liegt im weiteren intimen Verkehr kein Verzicht auf die Vollstreckung aus diesem Titel.“


BayObLG (in BayVBl 1957,365) – Männer müssen in Bayern aufpassen:

„Es trifft…zu, daß sich die Frau zur Leichen­besorgung besser eignet als der Mann. Wie der Frau die Sorge für das werdende Leben und das Leben des Kindes zukommt, so entspricht es auch ihrem mütterlichen Wesenszug, wenn sie dem Toten die letzte Fürsorge gewährt.“


Amtsgericht Köln (in WuM 1990, 338):

„Wenn aus einer benachbarten Pizzeria so starke Geruchsbelästigung hervorgeht, daß dem Richter bei der Ortsbesichtigung nach 15 Minuten schlecht wird, steht dem Mieter eine Mietminderung von 15% zu.“ (bekommt man nun 100 % nach 1 oder erst nach 100 Minuten?)


Reichsgericht (in RGZ 77, 242):

„Der Gastwirt haftet nicht, wenn der männliche Gast bei Benutzung des Aborts für Frauen einen Unfall erleidet.“


Der „Amtsarsch“:

Es kam wie es kommen musste, der Polizist stellte Strafantrag wegen Beleidigung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht verteidigte sich der Angeklagte wie folgt: „Er habe den Polizisten nicht beleidigen wollen. Er habe geglaubt, an der Karte würde sich der PM R… erfreuen, wenn er nur Humor und künstlerisches Verständnis habe. Aus diesem Grunde habe er sie ihm ja auch gewidmet. Mit einer Widmung versehe man ja schließlich zum Beispiel auch Bücher, die man an jemand andern verschenke. Schließlich stelle die Karte ja ein Kunstwerk dar, er versende sehr viele Karten des Künstlers XY, er sei eben bemüht Kunst zu verbreiten. Er bot PM R… an, auf seine Kosten einen Volkshochschulkurs über Kunst zu besuchen“. Der „Kunstfreund“ fand jedoch wenig Verständnis beim Richter und wurde wegen Beleidigung gem. § 186 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt.


Wer sich die Mühe macht, die Geschichte des Steuerwesens wirklich gründlich zu studieren,

wird sich am Ende ganz gewiß darüber wundern,

wie die menschliche Zivilisation das alles Überleben konnte.

(Cyril Northcote Parkinson, 1909-1993, britischer Historiker und Publizist)


Kartellanmeldung:

Aus der Rechtsmittelbelehrung des Bundeskartellamtes:

Es ist Gesetz und deshalb richtig,
wer kartelliert, ist meldepflichtig.
Und weil das hier auch Arbeit macht,
hat man in Bonn sich ausgedacht
zur Minderung von Amtsverdruß –
daß der, der meldet, zahlen muß.

Was festgesetzt, ist angemessen.
Sie blechen und schon ist´s vergessen.
Ist Ihnen solches nicht geheuer
und die Gebühr vielleicht zu teuer,
so bleibt, damit es billiger werde,
als einz´ge Hoffnung die Beschwerde.

Auch dies nur binnen einer Frist,
die kurz wie just ein Monat ist.
Ob Sie im Recht sind oder nicht,
würd´ dann entscheiden ein Gericht.
Doch besser lassen Sie es bleiben,
das raten die, die unterschreiben.


Am Ende des Instanzenzuges hat ein Richter recht.

Weil er der Klügste ist? Dem Gesetz am nächsten?

Er hat recht, weil er der Letzte ist!

(von Tommaso Da Ponte [eigentlich Wolfgang Gast] geb. 1940, Rechtsanwalt, Juraprofessor und Schriftsteller)


An airliner was having engine trouble and the pilot instructed the cabin
crew to have the passengers take their seats and prepare for an emergency
landing. A few minutes later, the pilot asked the air hostess if everyone
was buckled in and ready. „All ready back here, Captain,“ came the reply,
„except for one lawyer, who is passing out business cards.“


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die (stärkste) Form der Dienstunfähigkeit dar.

(aus den Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung)


Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als „dauernde Berufsunfähigkeit“ im Sinne von § 16 Abs. l Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.

(aus dem Bundessteuerblatt)


Ehefrauen, die ihren Mann erschießen,

haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.

(aus dem Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)


In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort „Parkplatz“ durch die Worte „Platz zum Parken“ zu ersetzen.

(aus der Ausschussempfehlung zum Bußgeldkatalog)


Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

(aus einem Merkblatt der Deutschen Bundespost)


Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen

stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.

(aus einem Beschluss des OLG Schleswig)


Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.

(aus einem Protokoll im Wirtschaftsministerium)


Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet.

(BFH BstBL 85, 331).


Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.

(FG Düsseldorf EFG 58, 144)


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.

(aus einem Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)


Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.

(aus einer Info des Deutschen Lehrerverbandes – Hessen)


Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.

(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)


Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.

(Information von der Bundesanstalt für Arbeit)


Kunststoff-Fenster mögen zahlreiche Vorteile haben,

insbesondere in Bezug auf Wartung und Pflege –

Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.

(aus einer Urteilsbegründung des LG München)


Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil eines Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.

(Fallbeispiel aus der Dt. Verwaltungspraxis)


Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig.

Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht

weiterbearbeitet werden.

(aus einem Formular vom Postgirodienst)


Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise,

so ist damit die Dienstreise beendet.

(aus dem Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)


„Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen,

der kann nachts nicht mehr ruhig schlafen!“

(Otto Eduard Leopold Graf von Bismarck – seit 1871 Fürst von Bismarck (1815-1898), preußisch-deutscher Staatsmann und erster Kanzler des Deutschen Reiches (1871-1890)

lustige begebenheiten aus dem juristischen alltag

Malaysisches Gericht erlaubt Ehescheidung per SMS!

Kaum zu glauben, ein Gericht in Malaysia hat eine Ehescheidung per SMS für rechtskräftig erklärt. Ein Ehemann hatte seiner Ehefrau eine SMS mit dem Text „Wenn Du nicht das Haus deiner Eltern verlässt, dann bist Du geschieden“ zugesendet und wollte damit das gemeinsame Zusammenleben beenden. Seine Frau hatte diese Form der Ehescheidung vor Gericht angefochten. Das Gericht wies die Klage der Frau ab. Nach Ansicht des Gerichts stellen SMS lediglich eine „andere Form des Schreibens dar“.


Wenn man einmal drei Augenzeugen über denselben Verkehrsunfall gehört hat,

beginnt man nachzudenken,

ob an der ganzen Weltgeschichte überhaupt etwas Wahres dran ist!

(Elke Sommer (eigentlich Elke Schletz) geb. 1940 – dt. Schauspielerin)


Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;

und wenn du im Unrecht bis, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

(Mahatma Gandhi (1869 – 1948) – Jurist, Freiheits- und Menschenrechtskämpfer)


Scheidung nach 4 Tagen Ehe wegen Fremdgehens!

Das Amtsgericht Sondershausen hat zwei 21-Jährige nach nur 4 Tagen Ehe wegen „extremen Fremdgehen“ wieder geschieden. Die Ehefrau war nach 4 Tagen Ehe wieder aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, weil sie einen neuen Freund hatte. Die Eheleute kannten sich bis zur Eheschließung 6 Monate.


Wer keine Ungerechtigkeit vertragen kann, gelangt selten

zu Ansehen in der Gegenwart;

und wer es kann, verliert den Charakter für die Zukunft.

(Johann Gottfried Seume – Dichter und Aufklärer – 1763-1810)


Krawattenzwang diskriminiert männliche britische Beamte!

Nach einem Urteil eines britischen Arbeitsgerichts muss ein britischer Beamter im Dienst keinen Schlips mehr tragen. Der Beamte hatte dagegen geklagt, dass er in Anzug und Krawatte in seinem Büro im Arbeitsamt erscheinen musste, während seine Kolleginnen sogar in T-Shirts kommen konnten. In der Klage gab der Beamte weiterhin vor, dass er sich durch den Krawattenzwang in seinen Menschenrechten beschnitten fühlt. Das Gericht gab der Klage wegen „Diskriminierung“ des Beamten statt. Er muss in Zukunft keinen Schlips mehr tragen…..


Eine aufdringliche Schwiegermutter ist in Italien ein Scheidungsgrund!

Das oberste italienische Gericht hat jetzt der Scheidungsklage einer Frau zugestimmt, die sich von ihrer Schwiegermutter verfolgt fühlte. Diese hatte ihr ständig vorgeworfen, sich übermäßig zu schminken, nur auf ihre Linie zu achten und die Tochter falsch zu erziehen. Nach ihren Aussagen vor Gericht, war ihr Ehemann seiner Mutter „vollständig ergeben“. Der „frisch“ geschiedene Ehemann wohnt jetzt wieder bei seiner Mutter.


Ein Kläger muss drei Säcke haben:

einen mit Geld, einen mit Papier und einen mit Geduld!

(Französisches Sprichwort)


Weißes Paar mit schwarzen Kindern nach In-vitro-Fertilisation!

Das höchste Zivilgericht in Großbritannien entschied jetzt, dass ein weißes Paar, das nach einer Verwechslung bei der künstlichen Befruchtung (Nachforschungen ergaben, dass die Eizellen der Ehefrau versehentlich mit dem Sperma eines „Fremden“ befruchtet worden waren, statt mit dem ihres eigenen Mannes) dunkelhäutige Zwillinge bekam, die Kinder behalten darf. Wenn der weiße Ehemann der Mutter die Vaterschaft für sich beanspruchen will, muss er jedoch nach dem Urteil die Zwillinge adoptieren. Der biologische Vater hat nach dem Urteil theoretisch das Recht, bei Erziehungsfragen mitzuentscheiden.


Das Studium des Rechts ist schmutzig und gewinnsüchtig,

denn sein letzter Zweck ist Geld;

man studiert die Rechte nicht zur Ergötzung und der Kenntnis der Dinge willen.

(von Martin Luther)


Es hilft nichts das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen.

(von Dieter Hildebrand, dt. Satiriker)


Die Unkenntnis des Gesetzes befreit nicht von der Verantwortung.

Aber die Kenntnis oft.

(von Stanislaw Jerzy Lec, poln. Satiriker 1909-1966)


Der Pöbel hätte mich fast gesteinigt wie er hörte, ich sei ein Jurist.

(von Johann Wolfgang von Goethe)


Befangenheitsantrag wegen des Geschlechts der Richter

Hess. Landessozialgericht – Az.: L 5 V 1038/01

Ein 79-jähriger Anwalt wollte mit einem Befangenheitsantrag erreichen, dass zwei Richterinnen des Senats gegen männliche Kollegen ausgetauscht werden. Als Begründung führte er an, dass er von seiner Frau Jahrzehnte lang betrogen worden ist. Daher fehlt ihm das Vertrauen in die Objektivität weiblicher Richter………………..

Sein Ansinnen war jedoch nicht Erfolgreich…………………….


„Ehe- und Militärdienst:

die zwei staatlich sanktionierten Formen von Freiheitsentzug ohne Gerichtsurteil.“

(Jean Genet)


„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist,

findet den Trost in dem Gedanken,

daß der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte.“

(von Peter Ustinov)


„Wenn man jemandem trauen kann, braucht man keinen Vertrag.

Wenn man jemanden nicht vertrauen kann, hilft auch kein Vertrag.“

alte Volksweisheit


„Der Erfolgreichste ist im Leben der, welcher die beste Information besitzt.“

(von Benjamin Disraeli, engl. Politiker (21.12.1804-19.04.1881))


Alibi:

Das Alibi ist wie der Kredit: Wenn man beide nicht braucht, dann hat man sie.

(von Peter Ustinov)


Exotische Tiere in der Wohnung? AG Charlottenburg – Az.: 10 C 166/88

Die vorformulierte mietvertragliche Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung in der Wohnung bezieht sich nur auf das Halten üblicher Haustiere wie Hunde, Katzen und Vögel, nicht jedoch auf das Halten exotischer Tiere wie Gift- und Würgeschlangen.


Es ist besser,

Genossenes zu bereuen

als zu bereuen, dass man nichts genossen hat.

(Giovanni Boccaccio)


Sag was Du willst kurz und bestimmt,

lass alle schönen Phrasen fehlen, wer nutzlos unsere Zeit uns nimmt,

bestiehlt uns – und: DU SOLLST NICHT STEHLEN!


Wellensittich-Rennen: OLG Düsseldorf NJW 1990, 2264 ff.:

….Zur Rettung eines Wellensittich ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h nicht gerechtfertigt……


Hundeterror: OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 1230 ff.:

…….Das Bellen von bis zu zwölf gleichzeitig versammelten Hunden auf dem Grundstück des Nachbarn, zu unterschiedlichen Tageszeiten, stellt eine erhebliche Störung des Nachbarn im Sinne von § 906 BGB dar und überschreitet die Grenze dessen, was ein Nachbar als Störung hinzunehmen hat…….


Zurückbehaltungsrecht am Pudel: LG Stuttgart, NJW-RR 1991, S. 446 ff.:

…….Dem Herausgabeverlangen des Eigentümers von Zuchtpudeln kann ein Zurück-behaltungsrecht wegen eines Pkws nicht entgegengehalten werden………


Zitat aus der Vernehmung eines der Korruption beschuldigten Bauunternehmers:

„Einen Verteidiger möchte ich mir zur Zeit nicht nehmen, ich habe mich vielmehr entschlossen die Wahrheit zu sagen!“

Später „bediente“ er sich dann doch eines Anwalts!

(zugesandt von Herrn Bartsch)


Eine wahre Geschichte – Das „Blitz-Foto“

Ein Polizist kommt mit einem „Blitz-Foto“ einer Frau (lange Haare) zu der fotografierten Frau und legt ihr das Foto vor. Sie schaut es sich an und sagt zu dem Symbolfoto: „Da bist Du aber gut getroffen, Alterchen!“

Der Polizist nimmt zu Protokoll: Die Ehefrau des Fotografierten hat ihren Ehemann eindeutig identifiziert!

Der Mann berät mit seinem Anwalt, widerspricht dem Bußgeldbescheid und zögert die Sache so weit es geht hinaus. Schließlich kommt es zur Gerichtsverhandlung. Angeklagt ist der Mann. Das Ehepaar erscheint gemeinsam vor Gericht. Der Richter schaut sich das Foto und die Frau an und sagt erstaunt: „Das sind ja Sie!“ – „deswegen bin ich ja da!“ – antwortet sie.

Die Anklage wurde fallengelassen. Für einen Bußgeldbescheid gegen die Frau war es zu spät – da verjährt!

(nacherzählt von Herrn Schammer)


Mitschneiden von Telefonaten verletzt Vertraulichkeit – Geldstrafe

AG Neuss – Urteil vom 25.04.2002

Das heimliche Mitschneiden von Telefonaten mit Politikern und Prominenten kostet einen 45-jährigen Mann 1.200 Euro Geldstrafe. Das Amtsgericht Neuss wertete das Aufzeichnen der Gespräche als Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Nach den Listen, die bei den Mitschnitten entdeckt wurden, hat der Verurteilte unter anderem mit Kardinal Joachim Meisner, Ex- Bundeskanzler Helmut Kohl und Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth telefoniert. Nach Angabe des Richters hat er nur mit dem Papst nicht gesprochen! Der Sozialhilfeempfänger aus Mönchengladbach hatte sich bei den Prominenten über angebliche Behördenwillkür beklagt.


Busenpfänder verliert seinen Job!

Ein Gerichtsvollzieher aus Rosenheim ist nun wegen seiner „seltsamen Vollstreckungsmethoden“ seinen Job los. Der Gerichtsvollzieher klebte zum Beispiel einer Dame, die ihre Steuern nicht bezahlt hatte, einfach das Pfandsiegel (im Volksmund „Kuckkuck“) auf Busen, Bauch und Po. In einem anderen Fall klebte er beim Eintreiben der Kraftfahrtsteuer den Kuckkuck auf das Dekolltèe der Steuersünderin und küsste auch noch ihren Busen. Seit 1997 häuften sich die Beschwerden über die Vollstreckungsmethoden dieses Gerichtsvollziehers im Landkreis Rosenheim.

Im September 2000 wurde er daraufhin vom Amtsgericht wegen Beleidigung zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er wurde daraufhin vom Dienst suspendiert. Das Verwaltungsgericht München bestätigte im März 2002 diese Entscheidung. Auch für ein Revisionsverfahren stehen die Chancen schlecht. Nun ist der Job und der Beamtenstatus futsch…….


„Wenn ein Deutscher auf dem Troittoir ausrutscht,

steht er nicht auf, sondern schaut sich um,

wer ihm schadensersatzpflichtig ist!“

(Kurt Tucholsky, Doktor der Rechte)


aus einer Anklageschrift beim AG Hannover:

“ Der Angeklagten wird vorgeworfen, auf ihren Ehemann geschossen, ihn jedoch verfehlt zu haben………“


Das bleibende Verdienst des Inquisitionsprozesses ist die Erkenntnis,

dass Verbrechensverfolgung Staatsaufgabe, nicht Privatangelegenheit des Verletzten ist,

sein verhängnisvoller Fehler, dass er die staatliche Verbrechensverfolgung dem Richter übertrug,

der dadurch Richter und Partei in einer Person wurde.

(Gustav Radbruch)


AG Düsseldorf entscheidet Streit um einen Regenwurm:

AG Düsseldorf – Urteil vom 15.01.2002

Ein durch einen Regenwurm ausgelöster Rechtsstreit hat jetzt vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 15.01.2002 sein Ende gefunden. Der Richter wies eine Schadensersatzklage einer Rentnerin gegen eine Mutter wegen eines angeblichen Tritts im Kampf um einen Regenwurm ab. Die 66-jährige Rentnerin hatte beim „Gassi-Gehen“ mit ihrem Pudel mehrere kleine Mädchen beobachtet, die beim Buddeln auf einen Regenwurm gestoßen waren. Mit dem Hinweis „Auch Würmer sind Lebewesen und empfinden Schmerz!“ nahm die Rentnerin ihnen den Wurm weg. Der lautstarke Protest der Kleinen rief die 41-jährige Mutter auf den Plan, die die Rückgabe des Regenwurms forderte. Als die Rentnerin sich weigerte, griff ihr die Mutter in die Jackentasche, wo sie den Wurm in einem Tuch vermutete. Dort stieß sie allerdings auf die Exkremente des Pudels, die die Rentnerin aufgesammelt hatte. Die Rentnerin behauptete nun, dass die Mutter aus Wut hierüber ihr einen kräftigen Tritt versetzt hat. Da dies jedoch nicht zu beweisen war, wies der Richter ihre Klage ab. Der Regenwurm soll die Streitigkeiten jedoch überlebt haben.


Amtsgericht Hamburg (in NJW 1989, 410 f.) – Beleidigung durch eine Postkarte:

Der Angeklagte war von einem Polizisten wegen des Verdachts eines Verkehrsverstoßes angehalten und überprüft worden. Dem Angeklagten missfiel der Umgangston des Polizisten sowie dessen Ungangsformen. Er übersandte dem Polizisten daraufhin eine Postkarte an seine Dienststelle. Diese Postkarte zeigt auf der Rückseite ein überdickes, feistes Gesäß auf einem für dessen Größe viel zu kleinen Bürostuhl. Darunter ist als Text vermerkt: „Konturen eines Amtsarsches (Prototyp)“. Ferner „Gewidmet PM R……


„Es kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzesmäßig verhält,

sich wie ein Idiot vorkommen muss!“


(Prof. Dr. Roman Herzog, Bundespräsident a.D.)


Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann.

Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.

(Winston Churchill)


„Unser Recht ist so kompliziert, weil unsere Gesetze kompliziert sind.

Unsere Gesetze sind so kompliziert, weil manche besondere Rechte haben.“

(Dr. jur. Wolfgang Bittner, geb. 29.07.1941 – deutscher Schriftsteller, Verwaltungsbeamter, Rechtsanwalt)


Schadensersatz für Schuhabnutzung im Winter?

LG Oldenburg, Az.: 5 O 3480/04, Urteil vom 14.12.2004

Sachverhalt:
Ein Mann aus Jever wandte sich gegen die Oberen seiner Stadt. Vor dem Landgericht Oldenburg klagte er auf Zahlung von Schadensersatz für die stärkere Abnutzung seiner Schuhe aufgrund Granulats welches wegen der Winterglätte durch die Stadt gestreut worden war. Das Streuen des Granulat-Salz-Gemisches stelle immerhin eine Amtspflichtverletzung der Kommune dar. Das Gericht sah dies – erwartungsgemäß – nicht so.

Entscheidungsgründe:
„Die Auswahl der Streumittel stehe den Gemeinden grundsätzlich frei.“ Die Klage wurde abgewiesen.

Fazit:
Wer zum Schutz seiner Schuhe nicht auf Granulat gehen möchte, sollte besser zu Hause bleiben.


Rülpsen begründet noch keinen Reisemangel!

AG Hamburg, Az.: 9 C 2334/94, Urteil vom 07.03.1995

Sachverhalt:
Knapp 5.500 Mark für zwei Wochen Tunesien sind nicht wenig, aber ein Schnäppchen, wenn man dafür zu dritt in einem Fünf-Sterne-Hotel wohnt, dachte sich eine Familie aus Hamburg. Allerdings verflog alsbald die gute Laune über das vermeintliche Schnäppchen. Denn in dem gebuchten Hotel gaben nicht etwa – wie eigentlich zu erwarten – Adlige den Ton an, sondern vielmehr „Billigtouristen“, welche wegen Überbuchung eines Nachbarhotels ebenfalls Gäste des Fünf-Sterne-Hotels waren. Die Gäste des billigeren Nachbarhotels hätten nach Aussage der Hamburger Familie „ein einfach strukturiertes Niveau gehabt und sich in Auftreten und Benehmen unangenehm von dem gehobenen Standart der übrigen Gäste unterschieden“, was sich in unangenehmen Körpergeruch und Rülpsen geäußert habe. Die sodann erhobene Klage auf Minderung des Reisepreises von 35 Prozent sei daher angemessen, dachte sich die Familie. Das sahen die Hamburger Richter allerdings anders!

Entscheidungsgründe:
„Ein spezielles Publikum für Luxushotels gebe es heutzutage nicht mehr. Insbesondere dort nicht, wo 14 Tage inklusive Flug und Halbpension nur 2000 Mark pro Person kosten.“ Außerdem sei „kaum ein Zusammenhang ersichtlich zwischen Höhe des Familieneinkommens und dem Benehmen in der Öffentlichkeit.“ Insbesondere Körpergeruch und Badekleidung beim Essen seien typische Erscheinungen in einem Strandhotel und somit als bloße Unannehmlichkeiten hinzunehmen. „Auch wenn der eine oder andere Mitreisende rülpst, könne dies nicht Gegenstand eines Reisemangels sein.“

Fazit:
Auch wenn es einem sauer aufstößt: „Gerülpst“ werden darf überall!


Weihnachtsbäume im Strafvollzug?

Kammergericht Berlin, Az.: 5 Ws 654/04, Beschluss vom 10.01.2005

Sachverhalt:
Ein Insasse der größten deutschen Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel wollte auch hinter Gittern nicht auf ein stimmungsvolles Weihnachtsfest verzichten. Er beantragte sodann bei dem zuständigen Anstaltsleiter, ihm die Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum zu gestatten. Allerdings war die Gefängnisleitung dagegen. Der Baum könne in Brand geraten und außerdem zum Drogenschmuggel verwendet werden, indem die Äste ausgehöhlt, mit Drogen vollgestopft und wieder verklebt würden. Außerdem müsste man aus Gründen der Gleichbehandlung auch allen anderen Gefangenen, seiner Zeit ca. 1600, einen Weihnachtsbaum gestatten, welche ebenfalls überprüft werden müssten. Gegen diese Entscheidung ging der Gefangene vor dem Landgericht Berlin vor und war zunächst sogar erfolgreich. Das Gericht verpflichtete den Anstaltsleiter, dem Gefangenen „die Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum von nicht mehr als 50 cm Höhe“ zu gestatten. Der Leiter der Haftanstalt sah wahrscheinlich schon 1600 Gefangene unter 1600 Weihnachtsbäumen ein im wahrsten Sinne „berauschendes“ Weihnachtsfest feiern. Er zog sodann vor das Kammergericht Berlin und hatte Erfolg.

Entscheidungsgründe:
Äste und Stamm – auch eines kleineren Weihnachtsbaumes, können auch ohne nennenswerten Aufwand ausgehöhlt mit Rauschgift befüllt und sodann mit Leim wieder verschlossen werden. Von einem nur gering erhöhten und der Anstalt deshalb zuzumutenden Kontrollaufwand könnte allenfalls dann die Rede sein, wenn sich die Überprüfungsmaßnahmen auf einen oder wenige Bäume beschränkten. Dies ließe sich jedoch nicht sicherstellen.

Auf einen Weihnachtsbaum musste der Gefangene dennoch nicht verzichten. Der Gemeinschaftsraum der Haftanstalt verfügte über einen wunderschönen Tannenbaum.

Fazit:
Im „Knast“ gibt es zumindest keine berauschenden Bäume!


„Zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen im Strafverfahren…..“

LG Mannheim, Az:(12) 4 Ns 48/96, Urteil vom 23.01.1997 (aus NJW 1997, 1995 ff.)

Sachverhalt:
Der Angeklagte war in der Vorinstanz vom Amtsgericht Mannheim aufgrund der Aussage eines Zeugen wegen falscher uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) verurteilt worden. Die hiergegen gerichtete Berufung führte zum Freispruch des Angeklagten aus tatsächlichen Gründen.

Aus den Urteilsgründen:
Das Gericht glaubte dem Zeugen nicht und führte aus: „Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den Zeugen haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont, Belastungstendenzen gegen den Angeklagten hervortreten zu lassen, indem er in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elastizität demonstrierte, im entscheidenden Punkt, der – für ihn vorteilhaften – angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb wie ein Panzer. Man darf sich hier aber nicht täuschen lassen. Es handelt sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzischen Raum typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und volkskundlicher Erfahrung, um das zu erkennen – Stammesfremde vermögen das zumeist nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind. Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirkt. Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben nicht verzichten können – sie müßten ja dann hart arbeiten – versuchen sie sich „durchzuwursteln“ und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks Pekuniäres für sich herauszuschlagen. Wehe jedoch, wenn man ihnen dann etwas streitig machen will! Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück, notfalls jemanden „in die Pfanne zu hauen“, und dies mit dem freundlichsten Gesicht. Es spricht einiges hierfür, daß auch der Zeuge mit dieser Lebenseinstellung bisher „über die Runden gekommen ist“. Mit Sicherheit hat er nur zeitweise richtig gearbeitet. Angeblich will er nach dem Hinauswurf durch den Angeklagten weitere Arbeitsstellen innegehabt haben, war jedoch auf Nachfrage nicht in der Lage, auch nur eine zu nennen!“


„Wenn ich alle Gesetzte dieser Welt studieren würde, hätte ich keine Zeit mehr, sie zu übertreten!“

(Johann Wolfgang von Goethe)


Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:

höflich anzuhören,

weise zu antworten,

vernünftig zu erwägen

und unparteiisch zu entscheiden.

(Sokrates)


Ein Traum zerplatzt – die Schule wird verklagt!

Eine 19 Jahre alte Engländerin wollte so gerne Anwältin werden. Vor allem wollte sie als Anwältin reich werden. Dafür ist jedoch im Königreich ein guter Schulabschluß nötig. Ihre Lateinleistungen waren jedoch ungenügend. Kampflos aber will die junge Frau aber nicht aufgeben. Sie verklagt jetzt ihre Schule auf fast eine halbe Million DM Schadensersatz für entgangene Verdienstmöglichkeiten.

Sie behauptet, dass sie an Latein nur wegen der schlechten Lehrer gescheitert sei. Ihr Privat-College habe 6000 DM pro Semester gekostet, da könne man entsprechende Leistungen der Lehrkörper erwarten.


„Heute meint ja jeder Politiker, nur weil er einen Perser im Wohnzimmer hat,

wäre er schon Nahost-Experte.“

(Guido Westerwelle)


Die Taktik der Anwälte war auch schon dem Preußenkönig bekannt, daher verkündete er in einer Kabinettsorder vom 15.12.1726 folgendes:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“


AG Tiergarten -(262) 61 Js 3889/95 Ls (5/96)- v. 08.05.68

„Die …Gesamtfreiheitsstrafe konnte … nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. …Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung vorgetragen, daß er sich nicht erneut zum Arbeitsamt und zum Sozialamt begeben werde, da er dort negative Erfahrungen gehabt habe.

Aufgrund dieser Aussage kann das Gericht auch nicht davon ausgehen, daß er sich in Zukunft bemühen werde, ohne Straftaten seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.“

Anm: Hehlerei, Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 23 Fällen und Betrug 1Jahr u. 9 Monate Freiheitsstrafe

Bem.: Wer weder zum Arbeits- oder Sozialamt geht sondern sich allein um Arbeit bemühen könnte, erhält keine Bewährung!

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


AG Tiergarten – Az.: 276 Ds 242/95 v. 25.08.95

“ Der Angeklagte hat viele Vorstrafen. Um Freiheitsstrafe kann er daher nicht herumkommen. Indessen mag er mit je zwei Monaten, zusammen sogar mit der Gesamtfreiheitsstrafe von nur drei Monaten hinziehen. Er ist schon sehr abgebaut, seine Verstandeskräfte haben wegen seines Alkoholverbrauchs schon sehr merkbar gelitten, so daß in beiden Fällen … § 21 StGB angewendet wird. Wie sehr er schon in seiner Zurechnungsfähigkeit beschränkt ist, hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung durch ungehobeltes, teils wirres Verhalten unter Beweis gestellt. …

Anm.: wegen vorsätzlichem Vollrausch + Unterschlagung 3 Mon. Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


AG Tiergarten – Az.: (276) 66 Js 3381/97 Ls (88/97)- v. 20.01.98

“ Die schwerste Tat ist der räuberische Diebstahl. Dafür wollte der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung ein Jahr sechs Monate haben, völlig übertrieben, sechs Monate sind genug. … Für jeden der sieben Diebstähle … Geldstrafen …, woraus sich für alle neun Straftaten die angemessene Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten ergibt. …

Daß der Staatsanwalt – er wollte insgesamt zwei Jahre Freiheitsstrafe – Entlassung des Angeklagten beantragt hat, ist unverständlich geblieben und ist auch falsch, ebenso falsch wie die eigentlich unglaubliche Tatsache, daß der Angeklagte … bei seinem erneuten Auftauchen bei „Kaiser’s“ … als Täter des räuberischen Diebstahls erkannt wurde, ungerühert „vor Ort entlassen“ wurde. Donnerwetter, ist das aber eine prachtvolle Strafverfolgung ! … „

Anm: Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung wegen räuberischen Diebstahls, Diebstahls in sieben Fällen unter Einbeziehung eines früheren Strafbefehls

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


LG Berlin – Az.: 524 – 19/98 (Beschluß)

“ Dem Angeklagten … wird für die Dauer von einem Monat das Recht auf die Beschaffung von zusätzlichen Nahrungs- und Genußmitteln … entzogen. …

Gründe:
„Der Angeklagte beteiligte sich … an einer Schlägerei um einen Tauchsieder. Der Besitz von Tauchsiedern ist nicht gestattet. … „

Anmerkung:
Wegen zugelassener Gegenstände hätte er an der Schlägerei (unter Gefangenen) teilnehmen können

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


Haftbefehlsbegründung:

„Der Angeschuldigte schwirrt umher, mal ist er hier, mal dort, mal unbekannt. …“

Bemerkung: Neuer Haftgrund!

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


Urteil zu DDR-Zeiten (Quelle unbekannt)

Der Täter hatte seit längerer Zeit geschlechtliche Beziehungen zu weiblichen Angestellten unterhalten. Als besondere Frechheit muß die Tatsache angesehen werden, daß er während der Arbeitszeit den Geschlechtsverkehr auf dem Backtisch ausübte, wo frühmorgens die Brötchen hergestellt werden. Das verstößt gegen die Hygiene.

– Der Täter hatte in angetrunkenem Zustand einen PKW mißbraucht.

– Der Täter beschimpfte den Volkspolizei-Angehörigen als „Idioten“, obwohl sich dieser als solcher ausgewiesen hatte und trotz der Dunkelheit auch als solcher zu erkennen war.

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


Erbrechtsfrage

Fall: B. hat sich telefonisch in einem Freudenhaus angemeldet. Als er bereits einen Fuß im „Hause“ hat, erleidet er einen Schlaganfall und verstirbt sofort.

Frage 1: Findet die Beisetzung vom Freudenhaus oder vom Trauerhaus aus statt?

Frage 2: Sind die Angehörigen verpflichtet, den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen?

(zugesandt von Herrn Klein aus Berlin)


„How many lawyers you need to paint a wall?

Depends how hard you throw them.“


Nicht lustig, aber passend:

„Irrenhaus-Welt“

Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas Seltenes

– aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.

(Friedrich Nietzsche)


Umgangsrecht mit Hund Wuschel

AG Bad Mergentheim ~ Az.: 1 F 143/95 ~ Beschluss vom 19.12.1996

Zwei geschiedene Eheleute stritten um das „Sorgerecht“ für den Pudel Wuschel. Zwar stellte das Gericht fest, daß ein Hund, wie eine Sache, nach der Hausratsverordnung bei einer Scheidung einem der beiden Partner zugeteilt werden könne, dabei müsse jedoch auf seine Gefühle Rücksicht genommen werden. Nachdem ein tierpsychologischer Sachverständiger hinzugezogen worden war, brachte das Gericht es nicht mehr übers Herz, den bei der Ehefrau lebenden Pudel Wuschel dem Ehemann zuzuteilen und ihn dadurch zu entwurzeln. Nach eingehender Prüfung der seelischen Befindlichkeit des Hundes glaubte der Richter es aber verantworten zu können, daß Begegnungen zwischen Pudel und Herrchen jeden 1. und 3. Donnerstag des Monats von 14-17 Uhr stattfinden.


Definition der Eisenbahn laut Reichsgericht:

RGZ 1, 247 (252) ~ Urteil vom 17.03.1879

„Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u.s.w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“


„Nur Amateure finanzieren die Werbung selbst.

Profis benutzen dafür kostenlos den Staatsanwalt.“

(Jean Genet)


„Anwälte und Bestattungsunternehmen leben überwiegend von Fehlern,

die andere gemacht haben.“

(Robert Lembke)


„Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.“

(Richard Widmark)


„Wenn Du etwas gegen das Gesetz tun willst,

dann frage immer erst einen tüchtigen Rechtsanwalt.“

(Richard Widmark)


„Die Phantasie trainiert man am besten durch juristische Studien. Kein Dichter hat jemals die Natur so frei ausgelegt wie Juristen die Gesetze.“

(Jean Giraudoux)


„Wahre Manager haben für jedes Problem eine Lösung;

richtige Juristen für jede Lösung ein Problem.“

(Jean-Paul Blum)


„Redlichkeit“:

„Man gebe mir 6 Zeilen, geschrieben von dem redlichsten Mann, und ich werde darin etwas finden, um ihn aufhängen zu lassen“

(Armand Jean du Plessis de Richelieu)


„Das Erscheinen eines Zeugen in kurzen Hosen und T-Shirt stellt keine Ungebühr im Sinne des § 178 GVG dar, sofern er nicht in besonders nachlässiger Weise erscheint oder durch seine Kleidung bewußt provozieren oder aus dem Rahmen fallen will.“

(Originalton OLG Koblenz, Az.: 1 Ws 672/94, Beschluss vom 12.10.1994)


Unser Leben beginnt in einer Zelle und würde wohl auch in einer enden,

wenn die Justiz allwissend wäre.


Ein Geschenk besonderer Art

Ein Geschenk eigener Art hat ein 60-jähriger Essener erhalten.

So recht freuen konnte er sich nicht drüber.

Die Vorgeschichte begann im Februar 1997. Damals wurde der fünf Jahre alte BMW 318 in der Essener Virchowstraße gestohlen. Der Geschädigte war damals doppelt verärgert, weil er tags darauf in den Winterurlaub fahren wollte. Ski und andere Reiseutensilien hatte er bereits eingepackt. Die Ermittlungen der Polizei verliefen damals im Sande.

Nach zweieinhalb Jahren, erfuhr der Fall eine überraschende Wendung. Der 60jährige erhielt ein Paket aus Pilisvörösvar/ Ungarn. Es befanden sich darin zwei Big Food-Ski, merkwürdigerweise zwei rechte -einer davon gehörte dem Geschädigten-. Die Ski waren beschädigt und unbrauchbar. Dem Paket lag ein handgeschriebener Brief bei. „Big-food nix gut. Entschuldigung. Scheisse. Andere Ski top. Auto fert noch gut. Wen kaputt, ich hollen neus. Wen alte Auto schrot, ich schigen auch sürück?“ Das Paket war übrigens ordnungsgemäß frankiert und beim Zoll als Geschenk deklariert worden. Es war am 13.Juli 99 in Ungarn aufgegeben worden und trug eine ungarische Absenderangabe mit Anschrift.

Diese Geschichte ist wahr!


Dienstgepflogenheiten:

In Schottland erhielt ein Beamter ein Aktenstück und die Aufforderung auf einem Begleitzettel, die Akte zu lesen, dies durch ein Handzeichen auf dem Aktendeckel kenntlich zu machen und die Akte anschließend an die obere Instanz weiterzuleiten. Zwei Tage später erhielt der Beamte eine neue Anweisung. Darin heißt es, daß die Weiterleitung der fraglichen Akte an ihn aus Versehen erfolgt sei. Es folgt folgende Anweisung:

„Da Ihnen versehentlich aufgegeben wurde, die Akte zu lesen, werden Sie gebe­ten, Ihre Abzeichnung auszuradieren und die Ausradierung abzuzeichnen.“


Selbsteinschätzung eines Richters (DRiZ 88, 95)

„Seit einigen Jahren bin ich in einem Senat tätig, der u.a. Mietsachen bearbeitet. Das sind beim OLG wegen § 29 a ZPO Gewerberaummietsachen. Da hat man dann, da sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Vermieters richtet, gewissermaßen „Stammkunden“, darunter die „Abschreibungskünstler“. In deren Augen sind die Richter (einschließlich der am OLG) – darüber brauchen wir uns nichts vorzumachen – kleine Würstchen. Das ist, was die finanziellen Verhältnisse betrifft, sicherlich richtig, gilt aber auch in „gesellschaftlicher“ Hinsicht. Ich habe noch nie gehört oder gelesen, daß ein Richter nur aufgrund seines Amtes eine Einladung zu einem sog. gesellschaftlichen Ereignis erhalten hätte oder daß aus Anlaß des 60. Geburtstages eines Richters von offizieller Seite ein Empfang gegeben worden wäre.“


Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Rechtsanwälte R l und R 2 vertraten vor dem AG in einem Werklohnprozeß die Interessen der Bekl. Der auf den 1.2.1998 festgesetzte Verkündungstermin wurde in der Folgezeit durch richterliche Beschlüsse viermal verlegt, zuletzt auf den 23.8.1998. Zur Begründung führte der Richter eigene Überlastung und Urlaub an.

R l und R 2 wiesen in einem Schreiben an den Dienstvorgesetzten des Amtsrichters – den Landgerichtspräsidenten – auf die richterliche Überlastung hin. Sie übersandten die Verlegungsbeschlüsse in Fotokopie und führten sodann aus:

„Dies veranlaßt uns zu dem nach Lage der Dinge sicherlich nicht mehr ungewöhnlichen Schritt, Sie zu bitten, die beigefügte Originalpackung DEXTRO ENERGEN Ihrem vollkommen überlasteten Kollegen beim AG zur physischen Stärkung zu überreichen und diese Maßnahme vielleicht durch eine psychische Stärkung bewirkende Worte zu flankieren.“


Steuerrecht

Aufdruck auf der Papierserviette eines Kieler Sportler-Lokals:

„Nachdem wir die Schankerlaubnis-, Getränke-, Vergnügungs-, Mehrwert-, Ein­kommen-, Vermögen-, Grundvermögen-, Gewerbekapital-, Gewerbeertrag-, Lohn, Lohnsummen-, Kirchen-, Hunde- und Kapitalertragsteuer bezahlt, Beiträge zur Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Familienausgleichskasse, Invaliden-, Angestellten-, Arbeitslosen-, Lebens-, Feuer-, Einbruch-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Gebühren für Gas, Wasser, Elektrizität, Heizung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Telefon, Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen, Gema usw. entrichtet haben, bleibt uns diesen Monat nur noch das Geld für diese Reklame übrig und Sie zu bitten, unser Unternehmen durch regen Besuch unterstützen zu wollen.“


Repetitor-Tip für die mündliche Prüfung

Repetitor:

„Wenn der Präsident juristische Allgemeinbildung prüft, pflegt er zu fragen: „Wer ist der Erfinder des Planck’schen Wirkungsquantums?“ Falsch wäre die Antwort: „Pufendorf oder Forsthoff oder so“. Hier hat es keinen Zweck zu raten. Die richtige Antwort lautet: „Franz Planck!“ Das ist die heute ganz herrschende Meinung. Wenn Sie das wissen, meine Damen und Herren, haben Sie das Examen praktisch in der Tasche!“


Definition der „Regierungskunst“

„Die Regierungskunst besteht darin, soviel Geld wie möglich einer Klasse von Bürgern zu nehmen und es einer anderen zu geben.“ (Voltaire).


Protokolle

Aus dem Protokoll einer mündlichen Assessorprüfung in Baden-Württemberg von Dezember 1998:

„Junger, angenehmer und netter Prüfer. Ist während seiner Prüfung sehr freundlich und lacht auch gelegentlich (bei einem Juristen bemerkenswert!).“


Noch ein Protokoll

Aus einer mündlichen Assessorprüfung in Nordrhein-Westfalen im November 1998:

„Prüfer O gab den Fall, daß Verkäufer V an den Käufer K ein französisches Schlafzimmer für 5.000 DM verkaufte, weil dieser heiraten wollte. Nachdem eine Eheschließung mit der F zustande kam, wird auch diese von V auf Zahlung des Restkaufpreises in Anspruch genommen.

Bei der Lösung des Falles wurde zunächst geprüft, ob die F den Kauf durch Benutzung (des Schlafzimmers) genehmigt hat. Die Frage wurde verneint, da die Benutzung des Schlafzimmers keine „Willenserklärung“ darstelle. Es wurde herausgearbeitet, daß die Benutzung des Schlafzimmers in die Gruppe der „Realakte“ einzuordnen sei.“


Tiefschlaf

Trotz einer besonders stürmischen Verhandlung ist der Richter eines israelischen Familiengerichts in Ramat Gan eingeschlafen. Die israelische Zeitung Jedioth Achronoth berichtete, drei Anwälte hätten während einer hitzigen Zeugenbefragung plötzlich bemerkt, daß der Richter laut schnarchte. Die Rechtsanwälte hätten daraufhin die Stenotypistin gebeten, den Richter aufzuwecken. Als diese sich weigerte, begannen die Anwälte nach Angaben des Blatts, laut zu hüsteln und zu klatschen, jedoch ohne Erfolg. Erst ein herbeigerufener Gerichtsangestellter habe den Richter geweckt. Nach einer „Erfrischungspause“ von zehn Minuten wurde die Verhandlung fortgesetzt.


Eine stinkige Belehrung

Eine wirksame Belehrung verpaßte eine Frau aus Hamm einem uneinsichtigen Hundehalter, der die Häuflein seines Vierbeiners vor ihrer Haustür partout nicht entsorgen wollte. Die Frau verpackte die Hinterlassenschaft in ein Mehrzwecktuch, folgte dem Mann und steckte ihm das Päckchen in die Jackentasche.


Betriebsausflug

Als das Amtsgericht Kotzenbühl im seligen Jahr 1903 eine Kaffeepause während des Betriebsausflugs einlegte, holte der Referendar zwei Äpfel aus seiner Tasche, die so ansehnlich waren, daß der Amtsrichter einen der beiden Äpfel sich ausbat und herzhaft hineinzubeißen begann. Der Referendar dagegen schälte den ihm verbliebenen Apfel mit penibler Genauigkeit. Staunend sah der Amtsrichter den Referendar an, der sich veranlaßt sah zu antworten:

„Einer der beiden Äpfel, Herr Amtsgerichtsrat, ist mir in den Dreck gefallen und ich weiß nicht mehr, welcher.“


„Der Wirt ist verpflichtet, der Regierung alle Fälle von Unverschämtheiten und Ausschweifung unter seinen Gästen zu melden. Er soll keine Leute bewirten, die einen schlechten Leumund haben. Niemand soll länger als bis 9 Uhr abends aufsitzen, ausgenommen Spitzel.“

(Aus dem „Sittenmandat“ der Stadt Genf (1537))


„Hier ruat der Holzmüller. Zwei Spitzbuam nebenbei. Gott sei eahm gnädig, g’stöhlen harn’s alle 3“.

(Kreuzinschrift aus dem 16. Jahrhundert (Kramsach/Österreich)


Anrede „Dame“

Fall: Die städtische Angestellte A hat sich mit der Verfassungsbeschwerde dagegen gewandt, daß sie im schriftlichen und mündlichen Umgang mit ihrem Arbeitgeber mit „Frau“ angeredet wird. Sie begehrt die Verwendung der Anrede „Dame“.

Der Richterausschuß hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93 a II BVerfGG); eine Verletzung des Art. 3 II, III GG wurde verneint.

1. Der Umstand, daß Männer mit „Herr“ angeredet werden, führt nicht dazu, daß Frauen in Anwendung des Art. 3 II, III GG mit „Dame“, angeredet werden müssen.

2. Dem Ausdruck „Herr“ habe schon im Althochdeutschen für das weibliche Geschlecht die Anrede „Frau“ entsprochen.

3. Die Bezeichnung „Dame“ kennt der deutsche Sprachgebrauch seit 1622.

Schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sei „Dame“ in der Volkssprache als Ausdruck für „Hofmätresse“ und „Dirne“ abgesunken. Als Ehrentitel habe „Dame“ in der bürgerlichen Gesellschaft erst im 18. Jahrhundert Eingang gefunden; als Anrede habe sich diese Bezeichnung allgemein für weibliche Personen nicht durchgesetzt

(BVerfG, Beschluß v. 20.7.1981).


Wert und Unwert der Juristen

„Die Juristen sind durch das positive Gesetz zu Würmern geworden, die nur von dem faulen Holze leben; von dem gesunden sich abwendend, ist es nur das kranke, in dem sie nisten und weben. Indem die Wissenschaft das zufällige zu ihrem Gegenstande macht, wird sie selbst zur Zufälligkeit; drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.“

Damals erhielt v. Kirchmann „ungezügelten Beifall“, wie Chronisten überliefert haben. Und wir heutzutage? Können wir noch über uns und unseren Berufsstand lachen?

(Von Kirchmann (der – zeitlich – erste Staatsanwalt in Berlin und Preußen) in einem Vortrag im Jahre 1847)


„Das unseriöse Wirtshaus“ oder „Während der Gerichtsverhandlung darf getrunken werden“

Amtsgericht Flensburg in einem Urteil aus dem Jahre 1981:

„Die servierten „Pharisäer“ sind mangelhaft gewesen (§ 459 Abs. l BGB). Sie sind in ihrer Qualität erheblich von dem abgewichen, was den „Pharisäer“ nach dem Originalrezept kennzeichnet. Das Originalrezept geht von einem Getränk aus, das „hochprozentig alkoholhaltig“ ist und deswegen deutlich den Rumzusatz schmecken läßt. Denn das Getränk soll aufgrund des „herzhaften“ und „ordentlichen Schusses Rum“ als „köstliches Getränk Leib und Seele erwärmen“. Das ist bei einem Rumzusatz von zwei Zentilitern nicht der Fall.

Das Gericht hat im Wege der Geschmacksprobe festgestellt, daß der „Pharisäer“ mit einem Rumzusatz von zwei Zentilitern fade und ausdruckslos schmeckt. Der Rum ist kaum auszumachen; es handelt sich um ein Kaffeegetränk mit geringem alkoholischen Beigeschmack, keinesfalls aber um ein köstliches, hochprozentig alkoholhaltiges Getränk.“


„Fischer erkennt man daran, daß sie nichts fangen. Bringt ein Mann, der angeblich beim Angeln war, Fische mit nach Hause, so ist äußerste Vorsicht geboten.“

(aus einem Brevier zur Bildung junger Damen im Rheinland)


„In der Ministerialbürokratie kann nur vorzeitiges Ableben im jugendlichen Alter vor Beförderung schützen. Bei der dritten Gewalt ist es dagegen gang und gäbe, daß die berufliche Eingangsstufe zugleich die Endstufe markiert.“

(ein Richter am Landgericht Essen)


Denkfehler des BGH

„Dem Urteil (des BGH) kann nicht gefolgt werden. Es leidet an Denkfehlern. Allerdings gilt das erst recht für das aufgehobene Berufungsurteil.“

(Ein Rezensent in der NJW zu einem BGH-Urteil und dem aufgehobenen Berufungsurteil)


„Das Gericht hat das beiderseitige Parteivorbringen auf seinen Gehalt geprüft und das Sachverständigengutachten gewürdigt. Wenn es im nachfolgenden die Begründung auf ein Minimum beschränkt, so hat das allein darin seinen Grund, daß dem Gericht aus zeitlichen Gründen eine weitergehende Begründung nicht möglich ist. Wenn das Gericht sich im Detail mit dem Parteivorbringen, den vorgelegten Unterlagen und dem Gut­achten des Sachverständigen in der Begründung beschäftigen wollte, müßte die Kammer für mindestens sechs Monate von jeglicher anderweitigen Arbeit freigestellt werden. Ein solches Ansinnen würde aber beim Präsidium des Landgerichts München I auf taube Ohren stoßen. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, aus der gegebenen Situation heraus noch das Bestmögliche zu machen.“

(Aus der Juristenzeitung (JZ), Urteil des LG München I)


Es entbehrt nicht der Pikanterie, wenn ein verklagter Rechtsanwalt – um eine schriftliche Verpflichtungserklärung zu entkräften – sich darauf beruft, er habe sich zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung in einem „nahezu unzurechnungsfähigen Zustand befunden“ und das Gericht einen ferner behaupteten Irrtum über den Erklärungsinhalt mit dem Hinweis auf die „persönlichen Fähigkeiten des Erklärenden“ verneint.

(aus der NJW (Aufsatz))


Kunst macht frei!

„Ein Fürsorger der Bremer Strafanstalt Oslebshausen besuchte mit vier mehrfach vorbestraften Häftlingen eine Kunstausstellung in der Innenstadt. Zur Krönung des Tages hielten die fünf einen Umtrunk ab. Als der Fürsorger mit seinen Schützlingen zur Rückkehr aufbrechen wollte, bemerkte er, daß sich einer von ihnen selbständig gemacht hatte. Anstatt die Polizei zu alarmieren, schickte er zwei Gefangene los, um den Fehlenden zu suchen. Jetzt fahndet das Bundeskriminalamt nach allen dreien.“


Badeverbot

Eine Holzbrücke nahe der englischen Stadt Leeds ist mit einem Hinweisschild versehen, das folgenden Text enthält:

„Tragfähigkeit 2 Tonnen. Zuwiderhandelnde werden wegen Badens an verbotener Stelle bestraft.“


Definition: „Prozeß“

„Prozeß:

eine Maschine, in die man als Schwein eingeht und die man als Wurst verläßt.“

(Ambrose Bierce, US-Schriftsteller aus der Zeit des am. Bürgerkrieges).


„Der Täter hatte die Frau bereits überwältigt und stand kurz davor, sich an ihr zu vergehen. Glücklicherweise kam ihm die Polizei zuvor.“

(Polizeibericht)


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