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„Was nichts kostet ist nichts wert“, sagt der Volksmund und hat insofern Recht als sich die qualifizierte Rechtsauskunft eines Anwalts von dessen unverbindlicher Gefälligkeitsäußerung in einem Punkt ganz erheblich unterscheidet, nämlich der H A F T U N G! Wollen Sie nur eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung, so haften wir hierfür nach § 675 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) n i c h t! Legen Sie demgegenüber Wert auf die Verbindlichkeit unseren anwaltlichen Rates, um sich bei Ihrer Entscheidung danach richten zu können, so müssen Sie uns - verständlicherweise - dafür auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlen, da die Haftungskosten durch unsere Berufshaftpflichtversicherungen abgedeckt werden. Dass eine solche Versicherung nur von den eingehenden Gebühren bezahlt werden kann, dürfte jedem klar sein!
Gefälligkeitsäußerungen werden aufgrund des bestehenden Haftungsrisikos des Rechtsanwaltes auch nur gegenüber Mandanten, Freunden, Verwandten usw. beantwortet . Stellen Sie daher bitte
Unverbindliche Fragen nur im Forum!
Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte zukünftig bei einer Beratung ( = der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 Euro brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (ohne Auslagenpauschale). Die bundesweit durchschnittlichen Stundensätze von Rechtsanwälte betragen zwischen 145,00 Euro bis 231,00 Euro (Mittelwert: 188,50 Euro). In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 € bis 150,00 € brutto. Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Möchten Sie unverbindlich die entstehenden Kosten einer möglichen Beratung mitgeteilt bekommen, so senden Sie uns bitte eine Mail oder ein Fax mit Sachverhalt, Frage/n und der "Bitte um Mitteilung der entstehenden Kosten!" Diese werden Ihnen dann per Mail oder Fax mitgeteilt. Fehlt bei Ihrer Anfrage der oben genannte Hinweis, so gehen wir davon aus, dass es sich um eine verbindliche Beratungsanfrage handelt!Bei Fragen zu den Rechtsanwaltsgebühren Läßt die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht die Feststellung zu, ob ein Anwaltsvertrag vorliegt oder nicht, so ist im Zweifel anzunehmen, daß derjenige, der die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt, ihn auch in dieser Eigenschaft beauftragen will, weil er erwartet, daß der Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit auch die rechtlichen Interessen des Auftraggebers wahrnehmen werde. aus den Gründen des Urteils vom BGH, Az.: IX ZR 63/97, Urteil vom 02.07.1998 ebenso BGH, Az.: III ZR 73/79, Urteil vom 17.04.1980 Rechtsanwaltgebühren - Internetberatung - Gefälligkeitsäußerung? Beachten Sie auch noch das Urteil des LG Bielefeld § 4 Abs. 2 S. 1 RVG: "In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Vergütungen." § 4 Abs. 2 S. 3 RVG:" Der nicht durch Abtretung zu erfüllende Teil der gesetzlichen Vergütung und die sonst nach diesem Absatz vereinbarten Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftung des Rechtsanwalts stehen." |
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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