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Pauschale Kilometersätze 01.01.2002 bei Benutzung eines Privatfahrzeugs zu Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit; bei der Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten in anderen Fällen BMF-Schreiben vom 20.08.2001 - IV C 5 - S 2353 - 312/01 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten nach R 38 Abs. 1 Satz 6 LStR ab 1. Januar 2002 die folgenden pauschalen Kilometersätze:
1. bei einem Kraftwagen 0,30 € je Fahrtkilometer, 2. bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,13 € je Fahrtkilometer, 3. bei einem Moped oder Mofa 0,08 € je Fahrtkilometer, 4. bei einem Fahrrad 0,05 € je Fahrtkilometer.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. |
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