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Was ist, wenn ich das Verkehrsschild übersehen habe? Dies kann im Einzelfall zu einer milderen Bestrafung führen. Das OLG Hamm hat zum Beispiel in einem Fall (Az.: OLG Hamm 2 Ss Owi 179/98) von einem Fahrverbot abgesehen, als der Fahrer das Hinweisschild einer Tempo-30-Zone übersehen hatte. Dies begründet das OLG mit der Tatsache, daß der Fahrer nicht ortskundig und das Schild sehr schlecht sichtbar war. Ein Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister gab es natürlich trotzdem. Es wird hier vor allem immer vom Einzelfall und dem Gericht abhängen.
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