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Bank muß Auskunft geben: BGH Az.: XI ZB 10/97 Nicht in jedem Fall dürfen Geldinstitute Auskunftswünsche von Kunden verweigern. So urteilte jüngst der Bundesgerichtshof, daß eine Bank den Kunden sehr wohl darüber informieren müsse, wer einen von ihm ausgestellten Scheck zur Gutschrift eingereicht habe. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn es sich beim "Einreicher" ebenfalls um einen Kunden derselben Bank handelt. Falls die Recherche für das Geldinstitut jedoch zu aufwendig sein sollte, besteht die Informationspflicht nicht mehr. |
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