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Unterhaltsrechtliche 

Leitlinien und Tabellen 

der Oberlandesgerichte

(Stand: 01.01.2008)


Die von den Familiensenaten zahlreicher Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien (bzw. Richtlinien oder Grundsätze) und Tabellen dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Bemessung des Ehegattenunterhalts und des Unterhalts ehelicher Kinder im jeweiligen OLG-Bezirk. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. 

Nachfolgend werden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen in ihrer derzeit gültigen Fassung sowie die Hinweise derjenigen Oberlandesgerichte, die keine eigenen Leitlinien bzw. Tabellen entwickelt haben, dargestellt.


Düsseldorfer Tabelle

Berliner Tabelle

OLG Bamberg

Bayerische OLG´s

KG Berlin

OLG Brandenburg

OLG Braunschweig

OLG Bremen

OLG Celle

OLG Dresden

OLG Düsseldorf

OLG Frankfurt/M

Darmstadt (6. Familiensenat) - Abweichende Haltung zum OLG Frankfurt/M

OLG Hamburg

OLG Hamm

OLG Jena

OLG Karlsruhe

OLG Koblenz

OLG Köln

OLG München

OLG Naumburg

OLG Nürnberg

OLG Oldenburg

OLG Rostock

OLG Saarbrücken

OLG Schleswig

OLG Stuttgart

OLG Zweibrücken


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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