|
|
|
|
Lkw-Maut ab 31.08.2003 - 12,4 Cent pro gefahrener Autobahnkilometer! Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat haben am 21.05.2003 einen Kompromiss zur Lkw-Maut beschlossen. Ab 31.08.2003 sollen statt 15 Cent pro gefahrenen Autobahnkilometer lediglich 12,4 Cent anfallen. Ziel der Lkw-Maut soll die verursachergerechte Anlastung der Wegekosten auf Autobahnen sowie ein Systemwechsel - weg von der reinen Steuerfinanzierung - hin zu einer ergänzenden Nutzerfinanzierung sein. Die neue Mautregelung gilt auch für ausländische Lkws.
|
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||