All inclusive: Lärm & Insektenstiche:
LG Köln - Az.: 3071/96: Pauschalreisende müssen kleinere Unannehmlichkeiten in
Kauf nehmen. Keine Entschädigung gibt es nach Ansicht des LG Köln für starken
Lärm am Strand und im Hotel, sowie Beeinträchtigungen durch Insektenstiche. Da
der Reiseveranstalter im Prospekt auf vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten wie
Disco, Folklore in dem all-inclusive-Angebot in der Dominikanischen Republik
hingewiesen hat, sei der Lärm „oft typisch und Ausdruck von Freude und
Lebenslust“. Auch mit Insektenstichen müsse man in fremden Ländern rechnen.
Arzt: Ferienclubs brauchen keinen zu stellen:
LG Frankfurt/Main – Az.: 24 S 195/96:
Urlauber können in einem Ferienclub keinen ärztlichen Notdienst erwarten.
Unabhängig von deren Qualität muss die ärztliche Versorgung des Reiselandes
genügen.
Benehmen (schlechtes) der übrigen Reisenden kein
Reisemangel!
AG Hamburg – Az.: 9 C 23343/94:
Urlauber in einem Ein-Sterne-Hotel müssen sich im Hotelrestaurant von
Mitreisenden gefallen lassen, wenn Gäste in Badekleidung zum Essen erscheinen,
Körpergeruch ausströmen und rülpsen.
Doppelzimmer muss mind. 12 qm groß sein!
AG Bad Homburg – Az.: 2 C 4549/93: Ein
Doppelzimmer muss mindestens zwölf Quadratmeter groß sein. Misst das Bett zudem
nur 1,20 Meter in der Breite, stellt dies einen weiteren Reisemangel dar.
Hotelstandards in Katalogen:
AG Düsseldorf – Az.: 33 C 21664/94:
Eine geringe Abweichung des Hotelstandards von der Katalogbeschreibung
berechtigt zur Minderung des Reisepreises, wenn nachgewiesen werden kann, dass
die fehlende Einrichtung - hier Sport und Spielmöglichkeiten - tatsächlich
genutzt worden wäre.
Hotelwechsel ist oft ein Reisemangel!
AG Stuttgart - Az: 9 C 12733/94: Muss
ein Urlauber wegen Überbuchung umquartiert werden, hat er auch dann Anspruch auf
Preisminderung, wenn das Ersatzhotel von der Lage und Ausstattung her mit dem
ursprünglich gebuchten Hotel gleichwertig ist, da jedes Hotel unterschiedlich
ist.
Kindergarten gehört dazu:
LG Frankfurt/Main - Az.: 2/24 S 11/96:
Wenn der Kindergarten eines Ferienclubs entgegen dem Katalogangebot geschlossen
ist und die Mutter, die für sich verschiedene Freizeitaktivitäten gebucht hatte,
sich konstant selbst um das Kind kümmern muss, kann der Reisepreis um 25 %
gemindert werden.
Liegestuhl: Kein Recht darauf:
LG Kleve - Az.: 6 S 31/96: Urlauber
haben keinen Rechtsanspruch auf einen Liegestuhl am Hotelschwimmbecken; der
Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, jedem Urlauber jederzeit einen
Sonnenschirm und eine Liege zur Verfügung zu stellen.
Magenvergiftung ist Reisemangel!
LG Frankfurt – Az.: 2/24 S 103/94:
Muss ein Pauschalurlauber wegen eines verdorbenen Essens mit einer
Magenvergiftung ins Krankenhaus, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Kunden
den kompletten Reisepreis zu erstatten und zusätzlich 50 Mark pro Tag für
vergeudete Urlaubszeit zu zahlen.
Massenabfertigung beim Essen:
LG Kleve – Az.: 6 S 34/96: In der
Hauptreisezeit müssen Urlauber im Speisesaal eines Mittelklassehotels eine
„Massenabfertigung“ bei den Mahlzeiten hinnehmen. Das Abendessen diene in einem
solchen Haus in erster Linie der Nahrungsaufnahme. Es besteht kein Anspruch auf
eine “ruhige und erholsame Atmosphäre” beim Abendessen. Im Zuge des
Massentourismus ist es nach Ansicht des Gerichts nicht einmal zu beanstanden,
wenn Mahlzeiten in mehreren Schichten serviert und die Tische dazwischen nicht
abgewischt würden oder neue Tischtücher erhalten.
„Meerblick“ nicht „Meerseite“:
AG München – Az.: 52 C 21796/97: Bucht
eine Urlauberin ein Hotelzimmer mit Meerblick, ist jedoch der Blick auf das Meer
(auf Mauritius) durch einen Palmenhain verdeckt, so hat ihr der
Reiseveranstalter 75 % des für den Meerblick aufgewandten Aufpreises
zurückzuzahlen.
Reisemangel Renovierung:
AG Bad Homburg - Az.: 2C2428/96-18: Wenn im Hotel vom frühen Morgen bis in die
Abendstunden Handwerker mit Renovierungsarbeiten beschäftigt sind, haben
Urlauber Anspruch auf Minderung des Reisepreises von 20 %.