V o l l m a c h t
Dem Herrn Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz,
Siegener Straße 104, 57223 Kreuztal
wird hiermit in Sachen
wegen
unbeschränkt Vollmacht erteilt,
1. den oder die Vollmachtgeber
außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber
allen Gerichten und Behörden zu vertreten;
2. zur Prozeßführung (u. a. nach §§ 81
ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
Widerklagen;
3. zur Antragstellung in Scheidungs- und
Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen
sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen
Versorgungsauskünften;
4. zur Vertretung und Verteidigung in
Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§
411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO
sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach §
145 a III StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der
Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch
für das Betragsverfahren;
5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und
bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen
zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
Versicherer);
6. zur Begründung und Aufhebung von
Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen
Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und
erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und
einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-,
Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und
Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu
bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf
sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch
Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und
Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der
Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen
sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Zustellungen werden nur an den
Bevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Kotz, erbeten.
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(Unterschrift)
Mandatsbedingungen
In Verbindung mit der erteilten Vollmacht
wird hiermit in Sachen
wegen
folgendes vereinbart,
1. Bei der Auftragerteilung ist ein
angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 17 BRAGO), der
nach Rechnungserhalt fällig ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er
die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine
Rechtschutzversicherung erfolgt.
2. Die Haftung wird für Fälle leichter
Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von DM 500.000,00
(255.645,94 Euro) für ein Schadensereignis beschränkt.
Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner
Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und
Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen
darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.
4. Die Korrespondenzsprache mit
ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler
wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten
Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
5. Fernmündliche Auskünfte und
Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
6. Die Kostenerstattungsansprüche und
andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse
oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der
Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diesen abgetreten, mit der
Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem
Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist
der Bevollmächtigte befreit.
7. Soweit nicht gesetzlich eine kürze
Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten
Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
8. Die Verpflichtung des beauftragten
Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei
Jahre nach Beendigung des Auftrages.
9. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der
Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden
Rechtsverhältnis.
10. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in
arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz keine Kostenerstattung stattfindet,
dass die Kosten somit stets vom Auftraggeber getragen werden müssen.
11. Sollte eine der
vereinbarten Bedingungen - wider Erwarten - nicht gesetzeskonform sein, so
tritt an deren Stelle eine gesetzeskonforme Bedingung, die dem Parteiwillen am
nächsten kommt.
Von dieser Vereinbarung haben beide
Vertragsparteien je ein Exemplar erhalten.
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(Unterschrift)
Im Falle der Mandatserteilung bitte
ausdrucken und unterschrieben
an RA Kanzlei Kotz, Siegener Str.
104, 57223 Kreuztal per Post schicken
oder
per Fax an folgende Nummer faxen:
02732/791078
oder
per E-Mail an: info@ra-kotz.de
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