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OLG Zweibrücken (Stand: 01.07.2007) Die drei Familiensenate des OLG Zweibrücken wenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland an. Da die zum 01.07.2007 erwartete Unterhaltsreform bislang nicht verabschiedet ist, wird eine Neufassung der Süddeutschen Leitlinien erst beschlossen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Bis dahin gelten die Süddeutschen Leitlinien in der Fassung vom 01.01.2005 weiter. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf aber in Folge der Neufassung der Regelbetragsverordnung die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zum 01.01.2007 neu gefasst hat, haben sich die Senate darauf verständigt, ab 01.07.2007 die Bedarfs- und Selbstbehaltswerte der neuen Düsseldorfer Tabelle anzuwenden.
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Zweibrücken handelt! Zeitraum bis zum 31.12.2001: Die drei Familiensenate des OLG Zweibrücken hatten in diesem Zeitraum keine eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien entwickelt und zogen die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe heran. |
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