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OLG Zweibrücken

(Stand: 01.07.2007)

Die drei Familiensenate des OLG Zweibrücken wenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland an.

Da die zum 01.07.2007 erwartete Unterhaltsreform bislang nicht verabschiedet ist, wird eine Neufassung der Süddeutschen Leitlinien erst beschlossen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Bis dahin gelten die Süddeutschen Leitlinien in der Fassung vom 01.01.2005 weiter.

Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf aber in Folge der Neufassung der Regelbetragsverordnung die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zum 01.01.2007 neu gefasst hat, haben sich die Senate darauf verständigt, ab 01.07.2007 die Bedarfs- und Selbstbehaltswerte der neuen Düsseldorfer Tabelle anzuwenden.

 

Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Zweibrücken handelt!


Zeitraum bis zum 31.12.2001:

Die drei Familiensenate des OLG Zweibrücken hatten in diesem Zeitraum keine eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien entwickelt und zogen die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe heran.


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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