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Online-Unterhaltsberechnung - Ist das überhaupt sinnvoll?

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Ist aufgrund dieser Tatsache eine Online-Unterhaltsberechnung per Email, per Telefon oder auf dem Postwege überhaupt möglich? Wie unsere langjährige diesbezügliche Erfahrung zeigt, ist in den meisten Fällen eine Unterhaltsberechnung auch auf diesem Wege möglich.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort. Bei einer Online-Unterhaltsberechnung können sie auf einem einfachen Weg, schnell und ohne eine Terminsvereinbarung eine Berechnung der bestehenden Unterhaltsverpflichtung erhalten. Auch fernab von Deutschland z.B. im Urlaub, bei einem Auslandsaufenthalt etc. können Sie sich so durch uns beraten lassen.

Für eine umfassende und rechtssichere Online-Unterhaltsberechnung benötigen wir jedoch einige Daten von Ihnen, die Sie uns zunächst zur Verfügung stellen müssen, bevor eine Berechnung erfolgen kann.


Wir bieten Ihnen:

1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Unterhaltsberechnung.

2. Kostensicherheit: Wir unterbreiten Ihnen auf Ihre Anfrage hin zunächst ein kostenloses Honorarangebot. Auf Ihren Wunsch hin, können wir Sie selbstverständlich sofort beraten. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich normalerweise nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG - Einführung). Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr  im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte bei einer Beratung ( = der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr  gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 € brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (ohne Auslagenpauschale). In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 € bis 150,00 € brutto.

Wir rechnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren selbstverständlich auch über Ihre Rechtschutzversicherung ab. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/r Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen.

3. Kurzfristige Bearbeitung: Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen eine ausführliche Beratung auf dem Postwege, per Telefax, per Email oder telefonisch.


Wie geht es nach einer Online-Unterhaltsberechnung weiter?

Sollten Sie nach erfolgter Berechnung eine weitergehende Bearbeitung des Falles durch uns wünschen, so werden wir gerne für Sie tätig. Die Kosten der Erstberatung werden anteilig auf die später anfallenden Kosten angerechnet.


 

Onlineunterhaltsberatung mit SSL-secured (128bit) - Datenübertragung!
Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus. (Pflichtfelder)

1. Persönliche Angaben:

Anrede*

Vorname*

Name*

Firma

Strasse*

PLZ / Ort*

Telefon

Fax

eMail-Adresse*

Sie wünschen Antwort per*

Name Ihrer Rechtschutzversicherung

Versicherungsscheinnummer

Anschrift der Rechtschutzversicherung

Sonstiges


Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Kotz & Kollegin*

 Mandatsbedingungen 

 

2. Was soll berechnet werden? (Mehrfachnennungen möglich)

Soll Kindesunterhalt berechnet werden?

 

 

Soll Ehegattenunterhalt berechnet werden?

Soll Elternunterhalt berechnet werden?

 

3. Falls Kinder vorhanden sind, benötigen wir folgende Angaben:

Name und Geburtstag der/des Kind/er/s:

 

 

In wessen Haushalt leben sie?

Befinden sie sich in der allgemeinen Schulausbildung?

Besitzen die Kinder eigenes Einkommen?

Bestehen ausbildungsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten etc.)?

Besteht zusätzlicher Bedarf (z.B. Krankenversicherung, Privatschule etc.)?

 

4. Elternunterhalt: Hierfür sind noch zusätzliche Angaben notwendig:

Bedarf der Eltern/des Elternteils (z.B. Heimkosten, Pflegebedarf)

 

 

Gibt es mehrere unterhaltspflichtige Kinder?

Falls ja: jeweilige Namen und Einkommensverhältnisse:


 

5. Ehegattenunterhalt: Hierfür sind noch folgende Angaben notwendig:

Ist der getrennt lebende/geschiedene Ehegatte erwerbs- oder berufsunfähig, oder kann er aus sonstigen Gründen nicht mehr arbeiten?

 

 

 

6. Einkommensberechnung des Unterhaltspflichtigen:

Wohnort des Unterhaltspflichtigen/Bundesland

 

 

 

Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit:

Nettolohn der letzten 12 Monate:

 

 

Weihnachtsgeld:

Auslösungen, Reisekosten, Spesen:

Provisionen:

VWL? Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil benennen:

Lohnsteuererstattungen oder Nachzahlungen?

Beiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände?

Arbeitsmittelkosten?

Fortbildungskosten?

Kinderbetreuungskosten?

Arbeitsplatzentfernung (einfache) in km:

Arbeitstage im Jahr:

 

Einkommen aus selbständiger Arbeit:

Durchschnittlicher Gewinn der letzten 3 Jahre in Euro:

 

 

Abschreibungen:

Anlagenabgänge:

Anschaffungs- und Herstellungskosten:

Kreditaufnahme:

Kredittilgungen:

Privatanteile Kfz:

Privatanteile Telefon:

Bestandsminderung:

Bestandserhöhung:

Einkommenssteuer:

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

Altersvorsorgebeiträge:

 

Sonstige Einkünfte:

aus Kapitalvermögen?

 

 

aus Vermietung und Verpachtung?

aus Arbeitslosengeld?

aus Krankengeld?

aus Rente, Pension, Unterhalt?

aus Wohngeld?

aus Sonstigem (Bafög, Pflegegeld, etc.)?

 

Selbst bewohntes Eigenheim bzw. Eigentumswohnung:

Wohnfläche insgesamt in qm:

 

 

Genutze Wohnfläche Unterhaltspflichtigen in qm:

Zinsen und/oder Tilgung:

Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Feuerver-sicherung, Beiträge zum Haus- und Grundbesitzerverein etc.:

Instandhaltungsaufwendungen:

 

Schulden:

(Diese Angaben bitte getrennt nach den jeweiligen Schulden) Bezüglich der Schulden bitte angeben, ob die jeweiligen Beiträge alleine oder anteilig mit dem mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten geleistet werden!

Welche Art und Zweck der Schulden?

 

 

 

 

Entstehungszeitpunkt der Schulden?

Belastungen (monatliche) durch die Schulden?

 

Versicherungsbeiträge (monatliche):

(Diese Angaben bitte getrennt nach den jeweiligen Versicherungen) Bezüglich der Versicherungen bitte angeben, ob die jeweiligen Beiträge alleine oder anteilig mit dem mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten geleistet werden!

 

 

Einkommen des getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten:

sowie hiervon abzuziehende ehebedingte Schulden die dieser trägt

 


Einkommen des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten - gemäß den Punkten unter Punkt 6 (Achtung: hiermit ist nicht der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte gemeint!):


 

    


 

Mandatsbedingungen für die Onlinerechtsberatung der Rechtsanwaltskanzlei Kotz:

 

 

Hinweis unsere Mandatsbedingungen können hier in PDF-Form heruntergeladen werden.

 


Vollmacht:

Rechtsanwaltsvollmacht Rechtsanwälte Hans Jürgen und Dr. Christian Gerd Kotz:

normale Vollmacht - Normalvollmacht als Pdf-Datei Rechtsanwälte Kotz

 

Hinweis: Zur Verwendung der Formulare benötigen Sie den Adobe Reader.

Sollte dieser nicht bereits auf Ihrem PC installiert sein, können Sie ihn hier herunterladen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2010 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 14. August 2010 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de