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Online-Verkehrsunfall-Regulierung - Ist das überhaupt sinnvoll?

Eine Verkehrsunfallregulierung ist Vertrauenssache. Die Auseinandersetzungen mit den Versicherern über die Schadensregulierung und die zu ersetzenden Schadenersatzansprüche nimmt immer mehr zu. Die Versicherungen versuchen bei der Schadensregulierung für Verkehrsunfälle an allen Ecken und Enden einzusparen, da sie in den letzten Jahren erhebliche Verluste im Bereich Verkehrsschäden „erwirtschaftet“ haben. Unter dem Begriff „Schadensmanagement“ sollen jetzt die Regulierungskosten für einen Versicherungsfall eingedämmt werden. So soll vor allem im Bereich der Anwaltsgebühren, Sachverständigen- , Abschlepp-, Werkstätten- und Mietwagenkosten eingespart werden. Als Geschädigter hat man nach § 249 S.1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz durch „Naturalrestitution“. Das heißt, der Schädiger (beim Verkehrsunfall ist der Schädiger Gesamtschuldner mit seiner Versicherung - beide haften für den Ersatz des entstandenen Schadens) hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand (der Unfall) nicht eingetreten wäre. Anders ausgedrückt: „Der Geschädigte ist so zu stellen, als hätte das schädigende Ereignis (hier der Verkehrsunfall) nicht stattgefunden“. Nach § 249 S.2 BGB kann der Geschädigte bei Sach- und Personenschäden statt „Naturalrestitution“ Schadensersatz in Geld verlangen.

Häufig vergessen die Geschädigten Quittungen über Neuanschaffungen aufzuheben bzw. vergessen aus Unwissenheit Schadenspositionen geltend zu machen. Einen Überblick über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie hier. Die Versicherung des Schädigers berät den Geschädigten natürlich nicht über den Umfang und die Höhe seiner Ansprüche. Sie sollten daher frühzeitig eine juristische Beratung in Anspruch nehmen bzw. die Schadensregulierung einem Anwalt übertragen.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung.


Wir bieten Ihnen:

1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung und Betreuung sowie Geltendmachung Ihrer Ansprüche (außergerichtlich und gerichtlich).

2. Kostensicherheit: Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei einem Verkehrsunfall der nicht durch Sie verschuldet wurde trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wenn es jedoch zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Höhe der Schadensersatzansprüche kommt, müssen Sie die Kosten bei einer gerichtlichen/außergerichtlichen Geltendmachung zunächst (anteilig) verauslagen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/r Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen. Haben Sie keine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen, so erstellen wir Ihnen eine Aufstellung hinsichtlich der anfallenden Gebühren.

3. Kurzfristige Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner.


Wie geht es nach einer Online-Verkehrsunfallregulierung weiter?

Sobald uns alle benötigten Unterlagen und die Sachverhaltsschilderung vorliegt, schreiben wir die gegnerische Haftpflichtversicherung an und machen Ihre berechtigten (vorläufigen) Schadensersatzansprüche gegenüber dieser geltend. Die weitergehenden Schadensersatzansprüche machen wir natürlich ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung für Sie geltend (z.B. An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall, Mitwagenkosten, Zuzahlungen, Abschleppkosten, Telefon- und Fahrtkosten, MwSt. usw.).

Sollte ein Personenschaden eingetreten sein, so übersenden wir der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine von Ihnen unterzeichnete "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht", so dass diese bei den von Ihnen konsultierten Ärzten jeweils ärztliche Stellungnahmen hinsichtlich der von Ihnen erlittenen Verletzungen einholen kann. Sobald uns diese vorliegen und die ärztlichen Heilmaßnahmen abgeschlossen sind, machen wir gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Ihnen zustehenden Schmerzensgeldanspruch geltend.

Sie erhalten die jeweilige Korrespondenz zu Ihrer Information immer in Durchschrift.


 

 

Online-Verkehrsunfall-Regulierung mit SSL-secured (128bit) - Datenübertragung!
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Teilkaskoversicherung

Selbstbeteiligung in Euro

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Unfalltag (Tag/Monat/Jahr)*

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Sonstige Fahrzeuginsassen

Was wurde beschädigt, welche Schäden sind an Ihrem Fahrzeug entstanden?*


Wurde bereits ein Sachverständigen-gutachten eingeholt?*

Name und Anschrift des Sachverständigen


Upload des Sachverständigengutachtens

Feststellungen des Sachverständigen


Wer ist Eigentümer des verunfallten Fahrzeugs?*

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen?

Sonstige beschädigte Gegenstände


Upload - Unfallbilder etc.

Unfallverursacher - Nachname*

Unfallverursacher - Vorname*

Fahrzeughalter - Nachname*

Fahrzeughalter - Vorname*

Fahrzeugtyp (Pkw, Lkw o.ä.)*

Marke und Modell*

amtliches Kennzeichen*

Versicherung (Name)

Schadensnummer der Versicherung

Weitere Unfallbeteiligte (Name, Anschrift, Fahrzeugkennzeichen)


Unfallzeugen (Name, Anschrift, Telefon)


Wurde der Unfall durch die Polizei aufgenommen?*

Name und Anschrift der Polizeidienststelle


Upload - Unfallbogen

Personenschaden*

Name des/der Verletzten

Anschrift des/der Verletzten


Sonstige persönliche Angaben


Verletzungen (Art und Umfang)


In ärztlicher Behandlung?*

Name und Anschrift der behandelnden Ärzte


Krankenhausaufenthalt*

Name und Anschrift des Krankenhauses - Dauer des Aufenthaltes


Bestand/Besteht Arbeitsunfähigkeit? Zeitraum?

Krankenkasse (Name und Anschrift)

Handelt es sich um einen Arbeits-/Wegeunfall*

Berufsgenossenschaft (Name und Anschrift)

 

Mandatsbedingungen*

 

 Mandatsbedingungen 

 

Ich wurde hiermit darüber belehrt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Kotz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ihre Gebühren abrechnet und das sich die jeweilige Gebühr nach dem Streitwert richtet. Über den Streitwert der Ehescheidung entscheidet das angerufene Gericht. Ich bestätige hiermit, dass ich diese Belehrung zur Kenntnis genommen habe.

Ich habe die obige Belehrung zur Kenntnis genommen:*

 

Um für Sie gegenüber der gegenerischen Versicherung vertreten zu können, benötigen wir noch eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Bitte drucken Sie eine der unten aufgeführten Vollmachten (PDF-Dateien) aus (bei Personenschäden benötigen wir noch eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Verletzten. Senden Sie uns diese im Original und unterschrieben an unsere Kanzleianschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz, Siegener Strasse 104, 57223 Kreuztal

Vollmacht:

Rechtsanwaltsvollmacht Rechtsanwälte Hans Jürgen und Dr. Christian Gerd Kotz:

normale Vollmacht - Normalvollmacht als Pdf-Datei Rechtsanwälte Kotz

 

    

 

Mandatsbedingungen für die Onlinerechtsberatung der Rechtsanwaltskanzlei Kotz:

 

 

Hinweis unsere Mandatsbedingungen können hier in PDF-Form heruntergeladen werden.


 

Hinweis: Zur Verwendung der Formulare benötigen Sie den Adobe Reader.

Sollte dieser nicht bereits auf Ihrem PC installiert sein, können Sie ihn hier herunterladen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2010 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 14. August 2010 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de