|
|
|
Online-Verkehrsunfall-Regulierung - Ist das überhaupt sinnvoll?
Eine Verkehrsunfallregulierung
ist Vertrauenssache.
Die Auseinandersetzungen mit den Versicherern über die
Schadensregulierung und die zu ersetzenden Schadenersatzansprüche nimmt immer
mehr zu.
Die Versicherungen versuchen bei der Schadensregulierung für
Verkehrsunfälle an allen Ecken und Enden einzusparen, da sie in
den letzten Jahren erhebliche
Verluste im Bereich Verkehrsschäden
„erwirtschaftet“ haben. Unter dem Begriff „Schadensmanagement“ sollen jetzt die
Regulierungskosten für einen Versicherungsfall eingedämmt werden. So soll vor
allem im Bereich der Anwaltsgebühren, Sachverständigen- , Abschlepp-,
Werkstätten- und Mietwagenkosten eingespart werden. Häufig vergessen die Geschädigten Quittungen über Neuanschaffungen aufzuheben bzw. vergessen aus Unwissenheit Schadenspositionen geltend zu machen. Einen Überblick über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie hier. Die Versicherung des Schädigers berät den Geschädigten natürlich nicht über den Umfang und die Höhe seiner Ansprüche. Sie sollten daher frühzeitig eine juristische Beratung in Anspruch nehmen bzw. die Schadensregulierung einem Anwalt übertragen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bieten Ihnen: 1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung und Betreuung sowie Geltendmachung Ihrer Ansprüche (außergerichtlich und gerichtlich). 2. Kostensicherheit: Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei einem Verkehrsunfall der nicht durch Sie verschuldet wurde trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wenn es jedoch zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Höhe der Schadensersatzansprüche kommt, müssen Sie die Kosten bei einer gerichtlichen/außergerichtlichen Geltendmachung zunächst (anteilig) verauslagen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/r Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen. Haben Sie keine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen, so erstellen wir Ihnen eine Aufstellung hinsichtlich der anfallenden Gebühren. 3. Kurzfristige Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner. Wie geht es nach einer Online-Verkehrsunfallregulierung weiter? Sobald uns alle benötigten Unterlagen und die Sachverhaltsschilderung vorliegt, schreiben wir die gegnerische Haftpflichtversicherung an und machen Ihre berechtigten (vorläufigen) Schadensersatzansprüche gegenüber dieser geltend. Die weitergehenden Schadensersatzansprüche machen wir natürlich ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung für Sie geltend (z.B. An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall, Mitwagenkosten, Zuzahlungen, Abschleppkosten, Telefon- und Fahrtkosten, MwSt. usw.). Sollte ein Personenschaden eingetreten sein, so übersenden wir der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine von Ihnen unterzeichnete "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht", so dass diese bei den von Ihnen konsultierten Ärzten jeweils ärztliche Stellungnahmen hinsichtlich der von Ihnen erlittenen Verletzungen einholen kann. Sobald uns diese vorliegen und die ärztlichen Heilmaßnahmen abgeschlossen sind, machen wir gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Ihnen zustehenden Schmerzensgeldanspruch geltend. Sie erhalten die jeweilige Korrespondenz zu Ihrer Information immer in Durchschrift.
Mandatsbedingungen für die Onlinerechtsberatung der Rechtsanwaltskanzlei Kotz:
Hinweis unsere Mandatsbedingungen können hier in PDF-Form heruntergeladen werden.
Hinweis: Zur Verwendung der Formulare benötigen Sie den Adobe Reader. Sollte dieser nicht bereits auf Ihrem PC installiert sein, können Sie ihn hier herunterladen. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||