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Pflichtversicherungsgesetze u.a. mögliche Änderungen
Die Bundesrepublik Deutschland muss die 4. EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 2000/26/EG in nationales Recht bis zum 20.01.2003 umsetzen. Diese Richtlinie soll Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren. Nach dieser Richtlinie sind die Versicherungen verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat Schadensregulierungsbeauftragte zu benennen und Schäden aus Verkehrsunfällen innerhalb von 3 Monaten zu regulieren. Die Mitgliedsstaaten müssen ferner nach dieser Richtlinie Auskunftsstellen und Entschädigungsstellen einrichten oder anerkennen. Diese sollen dem Geschädigten alle zur Regulierung seiner Ansprüche notwendigen Daten mitteilen und unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des säumigen Versicherers den Schaden regulieren.
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