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Bestell-Einkauf auf Kosten des Chefs kann mit Kündigung enden!


Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Az.: 5 Sa 309/98

Urteil vom 05.10.1998


Wer im Namen seines Arbeitsgebers Privateinkäufe tätigt, riskiert eine Kündigung. Um einen der Firma eingeräumten Rabatt für sich privat nutzen zu können, hatte eine Angestellte auf einem Firmenbriefbogen bei einem Lieferanten verschiedene Waren im Wert von rund DM 7.000 bestellt. Als sie nach Monaten noch nicht bezahlt hatte, forderte der Lieferant deren Chef auf, den Kaufpreis zu zahlen. Dieser sprach daraufhin seiner Mitarbeiterin gegenüber eine Abmahnung aus, die nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein arbeitsrechtlich gerechtfertigt ist.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt wäre im konkreten Fall sogar eine Kündigung angemessen gewesen.


 

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