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Kein Schadensersatz bei Fahren neben dem Radweg LG Duisburg Az.: 3 O 151/00 Wer als Radfahrer einen Radweg nicht benutzt, kann nach Ansicht des Landgerichts Duisburg bei einem Unfall seinen Anspruch auf Schadensersatz verlieren. Im vorliegenden Fall war eine Frau auf der Bundesstrasse neben dem Radweg gefahren und beim Abbiegen von einem Bus erfasst worden. Sie erlitt durch diesen Unfall schwere Verletzungen. Nach Ansicht der Richter vom Landgericht Duisburg hat die Radfahrerin durch ihr verkehrswidriges Verhalten den Unfall mitverschuldet, so dass ein Schadensersatzanspruch gegen die Busfahrerin (bzw. gegen deren Versicherung) ausgeschlossen ist!
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