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Reiserechtsänderungen zum 01.09.2001 Am 01.09.2001 ist das zweite Reiserecht-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Touristen besser bei Pleiten von Reiseveranstaltern schützen. Zwar mussten die Reiseunternehmen schon vor dem 01.09.2001 sicherstellen, dass ihre Kunden bei einer Insolvenz zurückgeflogen und ihre Kosten erstattet werden, jedoch griff die bisherige Regelung nicht immer. Urlauber bekommen jetzt einheitliche Garantiescheine, die eine verbesserte Insolvenzsicherung gewährleisten.
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