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Reiserecht: EU-Richtlinie ~ mehr Rechte für Flugreisende!


Die Europäische Kommission will die Position der Flugpassagiere gegenüber den Airlines stärken. Die neue Richtlinie soll sowohl für Linien- als auch für Charterflüge gelten. Folgende Punkte sollen sich ändern:

 

1. Überbuchungspraxis stark eindämmen:

Die Entschädigungszahlungen für Passagiere, die aufgrund von Flugüberbuchungen nicht mit dem geplanten Flugzeug reisen können, werden auf das Vierfache der 1991 festgelegten Summen erhöht. Die betroffenen Reisenden können zudem wählen, ob sie das Ticket zurückgeben oder auf einen anderen Flug ausweichen wollen. Sind nicht genügend Plätze an Bord eines Flugzeuges, so werden die Fluglinien nach amerikanischem Vorbild künftig verpflichtet, zuerst nach Freiwilligen zu suchen, die bereit sind, für entsprechende Vergünstigungen einen späteren Flug zu nehmen, erst dann können sie Passagieren den Zutritt zum Flugzeug verweigern.



2. Flugstreichungen:

Auch bei Flugstreichungen haben die Passagiere nach der neuen Regelung die gleichen Rechte wie bei Überbuchungen. In beiden Fällen müssen die Airlines zudem für eine Versorgung der Wartenden mit Mahlzeiten und gegebenenfalls Hotelzimmern sorgen.



3. Rücktritt bei Verspätungen:

Keine Entschädigungszahlungen gibt es künftig für Fluggäste, deren Flüge stark verspätet sind. Sie können aber ihr Ticket gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben. Die Fluglinien werden zudem verpflichtet, Erfrischungen bereitzustellen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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