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| Rücknahme einer Kündigung: BAG Az: 2 AZR 679/97 Urteil vom 19.01.1999 Nimmt der Arbeitgeber eine Kündigung zurück, muß er dem Arbeitnehmer erneut eine Arbeit zuweisen. Unterläßt er dies, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitsentgelt. |
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