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Schlechtes Arbeitszeugnis

Ein schlechtes Arbeitszeugnis müssen Sie nicht hinnehmen!

Haben Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Sind sie unzufrieden mit ihrem Zeugnis? Ein schlechtes Arbeitszeugnis durch ihren Arbeitgeber müssen sie nicht akzeptieren! Sie haben einen Anspruch auf ein inhaltlich und formal korrektes Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis bedarf der Schriftform, muss also schriftlich erteilt werden. Inhaltlich muss es den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers beschreiben. Das Arbeitszeugnis darf die berufliche Zukunft des beurteilten Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Sollte der Arbeitgeber ihnen ein Zeugnis ausgestellt haben, von welchem sie selbst als juristischer Laie den Eindruck haben, dass es ein schlechtes Arbeitszeugnis ist, so können sie fast sicher davon ausgehen, dass es sich um kein Arbeitszeugnis handelt, welches die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Arbeitgeber ist nämlich grundsätzlich verpflichtet, ein mindestens befriedigendes Arbeitszeugnis zu erteilen. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses in § 109 der Gewerbeordnung.

Arbeitszeugnis § 109 GewO

 

Während das einfache Arbeitszeugnis in der Regel keine juristischen Probleme bereitet, bestehen beim qualifizierten Arbeitszeugnis Schwierigkeiten. Beispielsweise fällt unter „Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers“ nicht die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, eine eventuelle Schwangerschaft, eine Nebentätigkeit, Gesundheit, die Fehlzeiten, ein Wettbewerbsverbot oder eventuelle Straftaten. Diese Themen haben in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen!

Wie erkenne ich als Arbeitnehmer ein schlechtes Zeugnis?

ZeugnisIn Arbeitszeugnissen werden häufig Formulierungen verwendet, welche sich auf den ersten Blick positiv anhören, in der Sprache der Unternehmen jedoch eine negative Beurteilung bedeuten. Problematisch ist dies insbesondere deshalb, weil ihr zukünftiger Chef die Formulierung entlarven wird und sie womöglich nicht einstellen wird. Sie werden aber nicht nachvollziehen können, warum dies der Fall ist, da sie die ungünstige Formulierung nicht erkannt haben und sie ihr Zeugnis eventuell sogar für gut halten. Deshalb sollten sie, damit ihrer weiteren Karriere nichts im Wege steht, ihr Arbeitszeugnis durch einen Experten, vorzugsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zeile für Zeile überprüfen lassen. Diese Arbeit lohnt sich in der Regel! Finden sich negative Formulierungen, so kann ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit ihrem ehemaligen Chef in Kontakt treten und Korrektur verlangen. Negative Formulierungen sind dabei – ob vom Arbeitgeber bewusst oder unbewusst gewählt – eher der Regelfall als die Ausnahme.

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht korrigiert?

Hält der Arbeitgeber seine Bewertung aufrecht und ändert die Formulierung nicht, so ist eine Klage vor Gericht möglich, welche auf die Änderung des Zeugnisses gerichtet ist. Zuständig für solche Klagen ist das Arbeitsgericht. Vor dem Arbeitsgericht tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihrer Kosten in erster Instanz unabhängig vom Ausgang des Prozesses jeweils selbst. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier unter Umständen Abhilfe schaffen. Da häufig in der Situation der Erteilung des Zeugnisses Arbeitslosigkeit vorliegt sind die Finanzen des ehemaligen Arbeitnehmers oftmals angespannt, sodass eine Rechtsschutzversicherung in dieser Situation besonders wichtig ist. Mit einer Rechtsschutzversicherung müssen sie den Weg zu Gericht nicht scheuen. Wir kümmern uns selbstverständlich um die Erhebung der Klage vor dem Arbeitsgericht und unternehmen, was zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf ein angemessenes Arbeitszeugnis erforderlich ist.

Schlechtes Arbeitszeugnis – gutes Arbeitszeugnis: Beispiele für Arbeitgebersprache

Es lässt sich an dieser Stelle zwischen der Note und einzelnen Bewertungen unterscheiden.

In Bezug auf die Noten gibt es verschiedene Varianten eine Note zu umschreiben, zum Beispiel:

Sehr gut:
Der Arbeitnehmer hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Gut:
Der Arbeitnehmer hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Befriedigend:
Der Arbeitnehmer hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Ausreichend:
Der Arbeitnehmer hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Mangelhaft:
Der Arbeitnehmer hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.

Hinsichtlich einzelner Eigenschaften der beschäftigten Person besteht eine große Vielfalt an Formulierungen, unzulässig sind beispielsweise folgende:

  • Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu sagen.
  • Sein Verhalten war stets einwandfrei.

Wir helfen Ihnen!

Sollten Sie ein Zeugnis von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, welches nicht ihren berechtigten Wünschen entspricht und ihrer weiteren Karriere Steine in den Weg zu legen droht, analysieren wir ihr Zeugnis gern. Ebenso kümmern wir uns selbstverständlich gerne darum ihren Arbeitgeber aufzufordern ihnen überhaupt ein Arbeitszeugnis zu erteilen, falls dies bisher nicht geschehen ist. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Nutzen Sie dazu entweder unsere Onlinerechtsberatung über das Internet oder die klassischen Kommunikationswege. Erfahrungsgemäß lässt sich ein Arbeitszeugnis im Wege der Onlinerechtsberatung hervorragend auf für sie nachteilige Formulierungen kontrollieren.

Haben Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

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