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Unwirksame AGB-Klauseln 

in Verträgen mit Schlüsseldiensten:


In Bezug auf Werkverträge im Zusammenhang mit Türöffnungen, Einbruchschadensbeseitigung, Schließanlagen, Tresoren und Funkalarmanlagen sind die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:


Schlüsseldienst: Wucherpreise müssen nicht bezahlt werden!

Schlüsseldienste - Identität des tatsächlichen Vertragspartners, sittenwidrige Preise


1. Auf die Möglichkeit einer eventuellen Beschädigung bin ich hingewiesen worden und akzeptiere, dass für Öffnungsschäden in Folge geringer Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen ist.

2. Abnahmeprotokoll: Der Auftrag wurde zu meiner Zufriedenheit ausgeführt:

3. Ich habe die Werksleistung abgenommen und werde sie umgehend bezahlen.

4. Ich bin mit den mir in Rechnung gestellten Arbeitswerten und dem Materialverbrauch einverstanden.

5. (G) Schäden oder Mängel, die durch ausgeführte Arbeiten oder die eingebauten Produkte entstanden sind, sind unverzüglich innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsdatum schriftlich bei dem Auftragnehmer anzugeben.

6. (L) Bei Bestellungen kann keine feste Lieferzeitzusage gemacht werden, da der Auftragnehmer auf die Lieferzeiten des Herstellers keinen Einfluss hat.

7. (L) Außerdem ist bei Bestellung eine Anzahlung von mindestens 50 % des Auftragswertes zu leisten.

8. Diese Auftragsbestätigung wurde vor Arbeitsbeginn zur Einsichtnahme und Unterschriftsleistung vorgelegt.

9. In meiner Eigenschaft als Eigentümer .../Mieter .../Bevollmächtigter ... bin ich mir bewußt, dass alle notwendigen Arbeiten mit der Auftragserteilung zu meinen Lasten und mir/uns die Stundenlohngrundpreise/ Zuschläge/erforderlicher Materialverbrauch vor schriftlicher Auftragserteilung bekannt waren und von mir genehmigt sind.

10. Mir/Uns ist vor Auftragserteilung bekannt gewesen, dass die Rechnung vor Ort in bar/per Scheck zu begleichen ist.

11. Auf die Möglichkeit einer eventuellen Beschädigung bin ich hingewiesen worden und akzeptiere, dass für Öffnungsschäden infolge geringer Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen ist.

12. Dem Auftragnehmer muss eine Beseitigung der evtl. Mängel ermöglicht werden.

13. Alle eingebauten Produkte bleiben bis zur voll ständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

14. Schlüsseldienst – untersagte Verhaltensweisen

15. Schlüsseldienst: Wucherpreise müssen nicht bezahlt werden!


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2010 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 14. August 2010 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de