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Schwangere auch bei erheblichem Fehlverhalten nicht kündbar! Arbeitsgericht Frankfurt am Main Az: 4 Ca 7321/01 Urteil vom 24.04.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Schwangere sind selbst nach erheblichem Fehlverhalten am Arbeitsplatz nicht ohne weiteres kündbar. Die Richter gaben damit einer Schwangeren Recht, die gegen eine Praxis geklagt hatte. Sachverhalt: Eine Arzthelferin war eines Tages von ihrer Arbeitsstelle spurlos verschwunden. Tage später meldete sie sich krank, erst Wochen später erfuhr ihr Chef von ihrer Schwangerschaft. Einem von ihm arrangierten Gespräch blieb sie fern. Daraufhin wurde die Frau fristlos gekündigt. Entscheidungsgründe: Zu Unrecht, wie das Gericht entschied: Denn Schwangere genießen in jedem Fall einen besonderen Kündigungsschutz.
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