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Änderung bei den Sondernummern! 0900-Service-Nummern: Ab dem 01.09.2001 werden nicht mehr die „altbekannten" 0190-Nummern für telefonische Servicedienste vergeben, sondern die international üblichen 0900-Nummern. In den nächsten Jahren existieren bis 2003 Ende beide Nummernvarianten parallel zueinander. Jedoch Vorsicht, anders als bei den 0190-Nummern, kann bei der 0900-Nummer der Preis pro Gesprächsminute nicht mehr aus der Rufnummer selbst „entnommen" werden. Sie sollten bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung sehr genau auf den angegebenen Preis achten! Vor allem aufgrund der Tatsache, dass es bei den 0900-Nummern kein Preislimit gibt! Allgemein: Mittlerweile
ist es üblich, zu allen erdenklichen Ereignissen (Wetteransage, Unglücke etc.)
gebührenpflichtige Sondertelefonnummern einzurichten. Häufig „vergessen“
die Betreiber dieser Servicenummern jedoch, genaue Angaben über die Höhe der
entstehenden Kosten zu tätigen, oder die Hinweise sind so undeutlich, dass ein
„normaler“ Mensch sie nicht zur Kenntnis nehmen kann. Weiterhin kommt es
mittlerweile immer häufiger zu Betrugsfällen in diesem Bereich. Dies
habe ich zum Anlass genommen, Sie über diese Thematik eingehender zu
informieren. Auskunftspflicht der Betreiber über die Kosten Übersicht der Kosten für die jeweiligen Sondernummern OLG Frankfurt - Az.: 6 U 67/96, BB 1997, 1439 Wirbt ein Unternehmen mit einer gebührenpflichtigen Sondernummer der Telekom, unter der Interessenten Informationen abrufen können, muß auf deren Gebührenpflichtigkeit und auf die Höhe der Gebühr hingewiesen werden. Zu diesem Beschluß kam das OLG Frankfurt. Zwar sei dem Verbraucher bekannt, daß ein Anruf normalerweise gebührenpflichtig ist, andererseits bietet die Telekom AG auch kostenlose Servicenummern an (Vorwahlnummer 0130/0800). Deshalb kann es zu Verwechslungen kommen, da es eher üblich sei, daß der Werbetreibende die Kosten für Informationen übernehme. Man könne nicht davon ausgehen, daß die Gebührenpflichtigkeit der 0180er Nummern bekannt sei, und schon gar nicht, daß bei der Vorwahl 01805 sogar deutlich höhere Gebühren als für andere Sondernummern anfallen. Hier nun eine Übersicht über die Sondernummern:
Die
Preisangaben beziehen sich auf die Angaben der Deutschen Telekom AG. Stand: 21.11.2002 - ohne Gewähr! Sollten Sie über aktuellere Informationen verfügen, bitte ich um eine kurze Miteilung!
a.
Die Regulierungs- und Überwachungsbehörde für Telekommunikation und Post führt
im Internet unter http://www.regtp.de eine Liste aller 0190 bzw.
0900-Nummern mit den
dazugehörigen Servicefirmen samt Anschriften. http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-06-03-04-00_m/fs.html können Sie mehrere Pdf-Dateien abrufen, zum einen eine Liste der vergebenen Rufnummern und zum anderen eine Liste der jeweiligen Betreiber mit Anschrift. So erfahren Sie, wer hinter der jeweiligen Rufnummer steht bzw. wo Sie sich beschweren müssen. In der Regel wird von den jeweiligen Betreibern bzw. Vermietern der Rufnummern telefonisch keine Auskunft gegeben, man versteckt sich hinter dem Argument "Datenschutz". Sie müssen also Ihre Beschwerden schriftlich verfassen! Schicken Sie die Beschwerde schriftlich als Einwurfeinschreiben bzw. als Einschreiben mit Rückschein, so dass Sie einen Nachweis für den Zugang Ihres Schreibens bei dem jeweiligen Betreiber bzw. Vermieter haben. Sichern Sie weiterhin Beweise! Zum Beispiel eine Kopie der Videotextseite oder Internetseite usw., von der Sie die 0190 - bzw. 0900-Nummer haben. Wichtig ist hier vor allem der Kostenhinweis, ist einer vorhanden bzw. werden falsche Angaben gemacht?! Aus der anwaltlichen Praxis läßt sich sagen, dass begründete Beschwerden die mit Nachdruck verfolgt werden, häufig zum Erfolg führen. Es wird Ihnen von den Betreibern häufig angeboten, dass man Ihnen einen bestimmten Rechnungsbetrag erläßt (in der Regel werden 50 % angeboten). Solche Beschwerden bzw. Verhandlungen kann man auch über seinen Anwalt führen, so dass die Ehefrau oder der Ehemann hiervon keine Kenntnis erlangt!!
b.
Wer die Telefonnummer: 0800-3301900 und danach die vollständige 0190
oder 0900-Nummer des
Anbieters eingibt, erfährt hier alle Kontaktmöglichkeiten zum jeweiligen
Anbieter. Weiterhin
können Kunden unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800-3301113 ihren Kummer
mit 0190-Nummern berichten. Wichtig:
Die beiden oben genannten Rufnummern gelten nur für solche 0190-
oder 0900-Nummern, die
von der Deutschen Telekom AG vergeben wurden.
c.
Ferner kann man sich unter der Telefonnummer: 0211-6986-173 (Fax-174) an die
„Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" wenden. In ihr sind
rund 50 Servicedienstleister mit 0190- bzw. 0900-Nummern zusammengeschlossen. www.fst-ev.org besuchen, um weitere Informationen zu erhalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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