Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
Arbeitsrecht
Autorecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2003:


Ab dem 01.01.2003 wird in den neuen §§ 1 und 2 der Beitragszahlungsverordnung die Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge geregelt. Wesentliche Neuerung ist, dass die Lohnsteuerstufen nicht mehr von Hand berechnet werden dürfen. Damit fallen auch die bisherigen Beitragsberechnungstabellen ersatzlos fort. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Ein voller Kalendermonat wird immer mit 30 Tagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Das weitere Verfahren zur Ermittlung des Arbeitnehmer- bzw. des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag schreibt § 2 vor.

Die Verordnung bestimmt den maßgeblichen Wert für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht. Dies geschieht durch Fortschrei­bung der jeweiligen Vorjahreswerte in der Rentenversicherung entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Fortschreibung erfolgt gemäß der Steigerungsrate der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2001 in Höhe von 1,77 % in den alten Ländern und in Höhe von 2,00 % in den neuen Ländern.

Überblick über die Rechengrößen der Sozialversicherung: 

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

2002

2003

 

West

Ost

West

Ost

 

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Rentenversicherung der Arbeiter & Angestellten

4.500 €

54.000 €

3.750 €

45.000 €

5.100 €

61.200 €

4.250 €

51.000 €

knappschaftliche Rentenversicherung

5.550 €

66.600 €

4. 650 €

55.800 €

6.250 €

75.000 €

5.250 €

63.000 €

Arbeitslosenversicherung

4.500 €

54.000 €

3.750 €

45.000 €

5.100 €

61.200 €

4.250 €

51.000 €

Krankenversicherung

3.375 €

40.500 €

3.375 €

40.500 €

3.450 €

41.400 €

3.450 €

41.400 €

Pflegeversicherung

3.375 €

40.500 €

3.375 €

40.500 €

3.450 €

41.400 €

3.450 €

41.400 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungspflichtgrenzen

 

2002

2003

West

Ost

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung

3.375 €

40.500 €

3.375 €

40.500 €

3.825 €

45.900 €

3.825 €

45. 900 €

Kranken- und Pflegeversicherung

für PKV-Mitglieder am 31.12.2002

 

 

 

 

3.450 €

41.400 €

3.450 €

41.400 €


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen