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Urteile aus dem Standesrecht

Urteile und Artikel aus dem Standesrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Standesrechts.

Wissenswertes zum Standesrecht

Alte Dogmen brechen in der letzten Zeit in der Anwaltschaft auf. Jedoch ist immer noch nicht alles erlaubt – z.B. ist die Anwaltswerbung immer noch eingeschränkt etc.. Unter der Rubrik „Standesrecht“ werden wir daher vornehmlich Urteile u.ä. veröffentlichen, die sich mit interessanten standesrechtlichen Problemen und sonstigen aktuellen Fragen rund um die Anwaltschaft beschäftigen. Ferner versuchen wir in dieser Rubrik interessante Urteile für Kolleginnen und Kollegen zu „sammeln“. Die „angemessene“ Geschäftsgebühr bei einem Verkehrsunfall nach dem RVG, ist diesbezüglich ein Paradebeispiel.

Die Ableitung des Standesrechts

Das Standesrecht bezeichnet das Recht bestimmter Berufsgruppen, die Selbstverwaltung in erheblichem Umfang selbst zu übernehmen. Dieses von Seiten des Staates übertragene Recht steht in erster Linie den freien Berufen zu. Klassische Berufsbilder des Standesrechts sind in etwa Ärzte oder Rechtsanwälte. Das Standesrecht hat in den meisten Fällen bis heute nur eine rudimentäre gesetzliche Regelung erfahren und basiert zum großen Teil auf überkommenen Gewohnheitsrecht. Überwacht wird das Standesrecht durch berufsständische Kammern, die auch für die Berufsordnung der jeweiligen Gruppe verantwortlich ist. Zu diesen Kammern zählen:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Ärztekammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Patentanwaltskammer
  • Steuerberaterkammer
  • Architektenkammer
  • Handwerkskammer
  • Landwirtschaftskammer

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei diesen Kammern um eine durch einen staatlichen Hoheitsakt übertragene Selbstverwaltung.

Das anwaltliche Standesrecht

Das anwaltliche Standesrecht ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Dort lassen sich zum Beispiel die grundlegenden Vorschriften bezüglich der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung finden.

Standesrechtliche Urteile
Als Standesrecht bezeichnet man das Recht eines Berufsstandes, welchem vom Staat seine Selbstverwaltung in die eigene Verantwortung übertragen wurde. Dieses umfasst hauptsächlich das Berufsrecht der freien Berufe, wie zum Beispiel der Ärzte und Rechtsanwälte. Foto: Piotr Adamowicz / Bigstock

Des Weiteren wird das Berufsrecht der Rechtsanwälte durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO) erweitert und ergänzt. Wird der Begriff des Standesrechts jedoch in einem engeren Sinne verstanden, dann handelt es sich vielmehr um den Komplex jener Normen, die besondere Anforderungen an die Berufs- und Lebensführung der Anwälte stellen. Dieser auch als „berufsspezifisches Berufsrecht“ bezeichnete Normenkomplex betrifft sowohl das Auftreten des Rechtsanwalts gegenüber seiner Amtskollegen und seiner Kammer, den Behörden und Gerichten, den Rechtsuchenden als auch der Öffentlichkeit insgesamt. Indem das Standesrecht dem Anwalt eine gewisse Art und Weise des Auftretens vorschreibt, schafft es auch gleichzeitig die Basis für einen Vertrauensvorschuss, die er aufgrund seines Standes von seinen Mitmenschen erhält. Ohne diesen Vertrauensvorschuss wäre es dem Anwalt gar nicht möglich, effektiv zu arbeiten. Demnach erfüllt das anwaltliche Standesrecht auch disziplinäre Aufgaben.

Das Standesrecht der Heilberufe

Zu den Berufsgruppen, die bestimmten Berufsordnungen unterliegen, zählen auch zahlreiche Heilberufe wie beispielsweise Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten oder Tierärzte. Speziell für den Heilberuf des Arztes sind die Ärztekammern des Bundes und der Länder für die Selbstverwaltung zuständig. Das ärztliche Standesrecht steckt generell den rechtlichen und ethischen Rahmen der ärztlichen Tätigkeit ab. Dazu werden die Ärztekammern unter anderem von den Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder beaufsichtigt. Ziel des ärztlichen Standesrechts ist es zum Beispiel, das Ansehen der ärztlichen Tätigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Freiberuflichkeit erhalten werden und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt aufrechterhalten werden. Um diese wesentlichen Grundsätze erfüllen zu können, stellt das ärztliche Standesrecht einige Regelungspunkte auf. So gehören in etwa die Grundsätze der Zulassung zur ärztlichen Berufsausübung und deren möglicher Entzug oder Sanktionen bei Verstößen gegen die Berufsordnung zu den essentiellen Teilen des Standesrechts.

Probleme des Standesrechts

Aktuell zeigen sich beim Thema Sterbehilfe vor allem im ärztlichen Standesrecht einige Probleme. Während zehn Länderkammern in ihren Statuten festgelegt haben, dass Ärzte keine Beihilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, fehlt in den anderen sieben Kammern ein entsprechender Passus. Dies bedeutet, dass Ärzte im Falle einer Beihilfe zur Selbsttötung in zehn Kammerbezirken standesrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Approbation riskieren, währenddessen in den weiteren sieben Kammerbezirken entsprechende Konsequenzen nicht drohen. Die dadurch entstehende Rechtssicherheit macht einen auf dem Gebiet des Standesrechts versierten Rechtsbeistand unentbehrlich. Hier kann es durchaus Sinn machen, sich an die örtlich zuständige Ärztekammer zu wenden. Wenn diese allerdings an Grenzen stößt oder aus falschem Antrieb heraus einseitig Partei für den Arzt übernimmt kann es sinnvoll sein, einen externen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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