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Zu Bußgeld verpflichtet - Steuerberater muß zahlen BGH Az.: IX ZR 215/95 Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat verschuldet, daß gegen seinen Mandaten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet sein, diesem den Schaden zu ersetzen. Denn seine Aufgabe besteht nicht nur darin, die seinem Mandaten zustehenden Steuervorteile auszuschöpfen, sondern er hat ihn auch davor zu bewahren, sich durch Überschreitung des zulässigen Rahmens der steuerstrafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. |
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