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Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile und Artikel aus dem Steuerrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Steuerrechts.

Wissenswertes zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt für Steuerrecht und SteuerstrafrechtMit dem Thema Steuern kommen die meisten Bürger zumindest einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Steuererklärung in Berührung. Das Thema Steuererklärung ist für die meisten Menschen ein eher unangenehmes. Ist die Erstellung der Steuererklärung doch trotz zwischenzeitlicher Vereinfachungsbestrebungen immer noch eine komplexe Angelegenheit, welche Nerven und Zeit in Anspruch nimmt.

Für das gesamte Gebiet des Steuerrechts lässt sich konstatieren, dass der Paragraphen-Dschungel eher zu- als abnimmt. Auch erfahrene Steuerexperten müssen sich ständig fortbilden, um eine fundierte Auskunft erteilen zu können.

Um Sie bei steuerrechtlichen Fragen und Angelegenheiten rechtssicher und umfassend beraten zu können, arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Kotz mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Grundlegendes zum Steuer- und Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht umfasst die Festsetzung und die Erhebung von Steuern. Gemeinhin wird Steuerrecht definiert als die Gesamtheit aller gesetzlichen Bestimmungen und finanzbehördlichen Verordnungen, die Rechte und Pflichten im Steuerverhältnis regeln. Der Begriff „Steuer“ wird in § 3 der Abgabenordnung (AO) als eine Geldleistung definiert, die dem Gemeinwesen zur Generierung von Einkünften dient, die keine konkrete Gegenleistung beinhaltet und die an einen zuvor festgelegten Tatbestand anknüpft. Zudem kann die Einnahmeerzielung nur Nebenzweck sein. Anhand dieser Definition lässt sich die Komplexität und umfassende Bedeutung des Steuerbegriffes ansatzweise erkennen.

Steuerechtliche Themen und UrteileDa das Steuerrecht das Verhältnis zwischen der Staatsgewalt und dem einzelnen Bürger, welches von einem Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt ist, regelt, handelt es sich hier um einen Teilbereich des öffentlichen Rechts. Das grundlegende steuerliche Regelwerk ist die AO aus dem Jahre 1977. Darin finden sich sämtliche Regelungen zum Steuerschuldrecht, zum Steuerverfahren und zur Bestrafung von Steuersündern. Neben der AO, die aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für das Steuerrecht oftmals als das Steuergrundgesetz bezeichnet wird, gibt es eine Reihe von materiellen Steuergesetzen, in denen jeweils einzelne Steuerarten geregelt sind. Die wichtigsten materiellen Steuergesetze sind unter anderem das Einkommensteuergesetz (EStG) das Körperschaftssteuergesetz (KStG), das Bewertungsgesetz (BewG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG). Des Weiteren gibt es neben diesen Bundesgesetzen noch Kommunalabgabengesetze der Länder. Dadurch erhalten die Kommunen die Möglichkeit, durch Satzungen eigene Rechtsgrundlagen für Steuern zu schaffen, was in vielen Kommunen in Form einer Hundesteuer- oder Getränkesteuersatzung geschehen ist.

Das Steuerrecht wird von verschiedenen Prinzipien durchzogen, die schon im Grundgesetz (GG) verankert sind. Das Fundamentalprinzip ist der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Bei der Besteuerung muss darauf abgezielt werden, dass Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern sind. Ein weiteres Prinzip des Steuerrechts stellt das Sozialstaatsprinzip dar. Ein sozialstaatlich orientiertes Steuerrecht muss den wirtschaftlich schwachen Steuerpflichtigen schonen und auf sozialen Ausgleich bei der Besteuerung hinwirken. Nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung können Steueransprüche nur entstehen, wenn ein gesetzlich geregelter Besteuerungstatbestand erfüllt ist. Demnach kann ein Steuerverwaltungsakt lediglich auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage erlassen werden. Zentrale Bedeutung misst das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei, welcher sich aus Art. 3 GG ergibt. Aus dem Gleichheitssatz wird der Grundsatz der Steuergerechtigkeit abgeleitet. Dieses Prinzip wiederum führt zur Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

SteuerschlupflochDie Vereinnahmung von Steuern erfolgt aufgrund einer Vielzahl von Rechtsbeziehungen, die die AO und die Einzelsteuergesetze zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Steuergläubiger begründen. Die Gesamtheit dieser Rechtsbeziehungen bezeichnet man als Steuerrechtsverhältnis. Es handelt sich um ein gesetzliches Rechtsverhältnis des öffentlichen Rechts. Das Steuerrechtsverhältnis lässt sich untergliedern in ein Steuerschuldverhältnis, das Leistungspflichten vermögensrechtlicher Art beinhaltet, und das Steuerpflichtverhältnis, das Leistungspflichten nicht vermögensrechtlicher Art begründet. Nach § 38 AO entsteht ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Diese Regelung wird ergänzt durch Vorschriften der Einzelsteuergesetze.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Steuerrechts

Unser Ziel ist Ihre umfassende Betreuung sowie die Beratung bei allen anfallenden Fragen und Problemen in Bezug auf das Steuerrecht. Steuerliches Recht ist kompliziert, vielfältig und häufig nicht leicht zu durchschauen. Der Geltungsbereich des Steuerrechts reicht von Streitigkeiten mit Finanzbehörden über die Interessenwahrnehmung im Steuerstrafrecht bis hin zur Betreuung von steuerlichen Gestaltungen im Bereich der Unternehmensgründung. Wir können Sie ebenfalls im Bereich der Gestaltung von erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Sachverhalten fachanwaltlich beraten.

Als weiteren Service finden Sie anbei eine umfassende und aktuelle Sammlung wichtiger Urteile der letzten Jahren zum Steuerrecht. Dort werden Themen wie zum Beispiel das Vergnügungssteuerrecht, die Absetzbarkeit einer Spende an den Papst oder die Besteuerung von Schwarzarbeit behandelt.

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