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Strafverfahreneinstellung – Abgabe Bussgeldbehörde - Gebühr Amtsgericht Bad Kreuznach Az: 2 C 1747/05 Urteil vom 05.05.2006 1. Die Beklagte wird verurteilt, an
die Kläger zur gesamten Hand 162,40 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5
Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 18.01.2006 zu zahlen. |
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