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Teilzahlungsvergleich

zwischen

Firma/Herrn/Frau ……………………………

nachstehend „Gläubiger/in“ genannt

vertreten durch: Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Siegener Straße 104, 57223 Kreuztal

 

und

Herrn/Frau ………………………..

nachstehend „Schuldner/in“ genannt

 

1.

Der/Die Schuldner/in erkennt an, dem/der Gläubigern gemäß der anliegenden Forderungsaufstellung einen Betrag von derzeit ……………….. zzgl. der weiteren anfallenden Zinsen zu schulden. Dieser Betrag setzt sich aus dem …………………. (Bezeichnung des Titels, Gerichts, Az.). zusammen.

 

2.

Der/Die Schuldner/in verpflichtet sich – mehrere als Gesamtschuldner *) – zur Zahlung dieser Gesamtschuld so wie der in Ziffer 7 übernommenen Kosten wie folgt:

erstmalig am  ……………..                                ………………….

am                  ……………..                 weitere ………………….

am                 ……………..                  weitere …………………

Rest in gleichen monatlichen Teilbeträgen von ………………….. am ……… Tag eines jeden Monats.

 

3.

Der/Die Schuldner/in verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. Soweit bereits ein Schuldtitel vorliegt, verzichtet er/sie darüber hinaus auf die Erhebung einer Vollstreckungsgegen-Nichtigkeits- oder Restitutionsklage.

 

Der/Die Schuldner/in erklärt, dass er/sie bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage ist und seinen/ihren hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er/Sie beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.

 

4.

Die Zahlungen sind an Gläubigervertreter  zu leisten.

 

5.

Gläubiger/in verpflichtet sich, falls Schuldner/in Raten pünktlich zahlt, keine weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Ausgebrachte Vollstreckungen bleiben jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.

 

6.

Die jeweilige Restforderung ist zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der/die Schuldner/in mit einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch nach Ablauf

von Monaten, sofern dem/der Schuldner/in ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird. Die Neufestsetzung der Raten wird außerdem erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der  Schuldners/in seit Abschluss dieses Vertrages wesentlich verbessert haben.

 

7.

Der/Die Schuldner/in übernimmt außer den bereits entstandenen Kosten die Kosten des Teilzahlungsvergleiches gemäß untenstehender Aufstellung.

 

8.

Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten dieses Vergleiches, alsdann auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.

 

9.

Zur Absicherung der obigen Forderung tritt der/die Schuldner/in hiermit den pfändbaren Teil seines/ihres Lohn- oder Gehaltsanspruchs gegen seinen/ihren jeweiligen Arbeitgeber oder die Vergütungsansprüche einschließlich etwaiger Provisionsansprüche, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen aus sonstigen Dienstverträgen, gegen seinen/ihren jeweiligen Dienstvertragspartner sowie einschließlich etwaiger Ansprüche aus Handelsvertreterverträgen gegen die jeweiligen Geschäftsherren an den/die Gläubiger/in ab. Bei Veränderungen gibt der/die Schuldner/in umgehend die genaue Anschrift des neuen Arbeitgebers bzw. Dienstvertragspartners dem Gläubigervertreter bekannt. Diese lautet derzeit:

 

Es liegen z.Z. folgende Pfändungen bzw. Abtretungen vor: *)

 

Der/Die Schuldner/in versichert, dass z.Z. keine Pfändungen vorliegen und dass er/sie seine/ihre Lohn- und Gehaltsansprüche oder sonstigen Ansprüche auch nicht anderweitig abgetreten hat. Mit dem Arbeitgeber oder Dienstvertragspartner ist auch nicht ein Abtretungsverbot vereinbart worden.

Der/Die Schuldner/in tritt seine/ihre bestehenden und künftigen Rückforderungen an zuviel gezahlter Lohn- bzw. Einkommenssteuer gegen das jeweils zuständige Finanzamt in …………… an den/die Gläubiger/in ab. Gläubiger/in und Schuldner/in werden diese Abtretung dem Finanzamt mit dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzeigen.

 

Diese Abtretung wird dem Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner des/der Schuldners/in nur dann vorgelegt, wenn der/die Schuldner/in seinen/ihren Ratenzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.

 

Kreuztal, ……………..

 

 

_______________________________                            _____________________________

(Gläubigervertreter)                                                                     (Schuldner/in)

 

 

Kostenberechnung:

Gegenstandswert:

Gebühr gem. Nr. 1000 VV RVG – 1,5 Gebühr

Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen – Pauschale – Nr. 7002 VV RVG

16 % MwSt. – Nr. 7008 VV RVG

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