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Testamentsvollstrecker - Braucht man einen? Der Testamentsvollstrecker ist der vom Erblasser durch das Testament eingesetzte Vollstrecker seines letzten Willens. Er kann Verwaltungsaufgaben über lange Zeiträume, etwa bis das älteste Kind volljährig ist, ausüben oder lediglich die Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben regeln bzw. für die Vollziehung von Auflagen verantwortlich sein. Die Tätigkeit kann sich auf den gesamten Nachlass oder nur auf einzelne Nachlassgegenstände beziehen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfiehlt sich immer dann, wenn wegen zu geringen Alters der Erben oder aufgrund „persönlicher Differenzen" zu erwarten ist, dass eine gütliche Erbauseinandersetzung unter den Erben problematisch erscheint. |
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