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Überblick über die Familienförderung in EURO

(Quelle: Bundesfamilienministerium)


Auch die Familienförderung wurde zum 01.01.2002 auf Euro umgestellt. Im Rahmen der zweiten Stufe der Familienförderung wurden viele Familienleistungen erhöht. Die staatlichen Leistungen gestalten sich wie folgt:

 

1. Kindergeld:

1., 2. und 3. Kind 154 € / Monat 301 DM
4. und jedes weitere Kind 179 € / Monat 350 DM

 

2. Kinderfreibeträge:

Existenzieller Sachbedarf 3.648 € / Jahr 7.134 DM
Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2.160 € / Jahr 4.224 DM
Kinderfreibeträge gesamt 5.808 € / Jahr 11.358 DM

 

3. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:

absetzbar bei nachgewiesenen Kosten über 1.538 € 1.500 € / Jahr 2.934 DM

 

4. Bundeserziehungsgeld:

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) 307 € / Monat 600 DM
Bei Inanspruchnahme des Budgets 460 € / Monat 900 DM

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) für Geburten ab 2002

 

bei den Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen)

für die ersten 6 Monate bei Paaren 51.130 € 100.000 DM
für die ersten 6 Monate bei allein Erziehenden 38.350 € 75.000 DM
danach bei Paaren 16.470 € 32.300 DM
danach bei allein Erziehenden 13.498 € 26.400 DM

Die Einkommensgrenzen nach den ersten 6 Monaten erhöhen sich je weiterem Kind des Berechtigten zusätzlich um 2.797 € (für Geburten im Jahr 2002).

 

5. Unterhaltsvorschuss:

für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 111 € / Monat 231 DM
für Kinder bis 5 Jahre neue Bundesländer 97 € / Monat 205 DM
für Kinder zwischen 6 und 11 J. alte Bundesländer 151 € / Monat 309 DM
für Kinder zwischen 6 und 11 J. neue Bundesländer 134 € / Monat 276 DM

 

6. BaföG:

Höchstbetrag für auswärts Studierende 585 € / Monat 1.140 DM

 

7. Mutterschaftsgeld:

Um die gesetzlichen Abzüge vermindertes, durchschnittliches Arbeitsentgelt des Mitglieds einer Krankenkasse, höchstens jedoch: pro Kalendertag 13 € 25 DM
für nicht-versicherte Arbeitnehmerinnen: insgesamt 205 € 400 DM
für familienversicherte Frauen ohne geringfügige Beschäftigung: einmalig  77 €  150 DM

 

8. Kinderkomponente in der Eigenheimzulage:

Je Kind 767 € / Jahr 1.500 DM

 

9. Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge – jährliche Zulage je Kind:

2002/2003 46 € / Jahr 90 DM
2004/ 2005 92 € / Jahr 180 DM
2006/ 2007 138 € / Jahr 270 DM
ab 2008 185 € / Jahr 362 DM

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